Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Berufungsverfahren die chemikalienrechtliche Einstufung von Titandioxid als krebserregend aufgehoben. Damit bestätigt das höchste europäische Gericht das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 23. November 2022, das die ursprüngliche Einstufung durch die Europäische Kommission bereits für nichtig erklärt hatte.







