Reach: Keine Vorregistrierung von Sekundärbrennstoffen

Nach bisherigem Recht sind Sekundärbrennstoffe Abfälle, die in abfallrechtlich genehmigten Anlagen eingesetzt und dort energetisch verwertet werden. Damit unterliegen sie nicht der Europäischen Chemikalienverordnung (Reach).

Diese teilte der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft seinen Mitgliedern heute mit. Damit ergänzt der BDE seine Handlungsempfehlung zur Vorregistrierung einzelner Abfälle vom 24.10.2008.

Wie es in der heutigen Mitteilung heißt, soll die künftige Einstufung gütegesicherte Sekundärbrennstoffe als Abfall oder als (Sekundär-)Produkt erst im Rahmen der Revisionen der Abfallrahmenrichtlinie und ihrer Ausführungsvorschriften entschieden werden. Die neuen Regelungen und die nationale Umsetzung werden allerdings voraussichtlich nicht vor 2011 rechtswirksam sein, schreibt der BDE. Deshalb bestehe zum jetzigen Zeitpunkt für Sekundärbrennstoffe keine Registrierungspflichten, und eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich.

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