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SCHLAGWORTE: Europäische Chemikalienverordnung

Reach: Keine Vorregistrierung von Sekundärbrennstoffen

| Nach bisherigem Recht sind Sekundärbrennstoffe Abfälle, die in abfallrechtlich genehmigten Anlagen eingesetzt und dort energetisch verwertet werden. Damit unterliegen sie nicht der Europäischen Chemikalienverordnung (Reach).
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