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Die zuständigen Verwaltungsstellen geben an, dass andere Berechnungsgrundlagen und der Wechsel zum Verursacherprinzip der Grund für die höheren Zahlen seien. Früher sei die Abfallentsorgung pauschal über die Steuern abgerechnet worden, es seien mithin viel niedrigere direkte Gebühren angefallen.