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Abfallverbringungsverordnung: Marktverzerrung durch DIWASS?

Seit dem 21. Mai 2026 unterliegen alle B3011-Kunststoffabfallexporte dem EU-Notifizierungsverfahren. Doch das verpflichtend vorgesehene System DIWASS weist laut Marktteilnehmern erhebliche technische Mängel auf. Für betroffene Unternehmen bedeutet das: keine Anträge, keine Exporte, Betriebsunterbrechungen.
Nahaufnahme eines Serverracks mit Netzwerkkabeln und blinkenden LEDs in Blau- und Rottönen, Symbol für digitale Systemstörungen.
Technische Störungen im DIWASS-System behindern laut Marktteilnehmern die Einreichung von Notifizierungsanträgen für Kunststoffabfallexporte. (Quelle: KI/Claude Sonnet)
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Technische Probleme mit DIWASS führen zu Betriebsunterbrechungen, weil Marktteilnehmer keine Notifizierungsanträge für Exporte in die Türkei und weitere Drittstaaten einreichen können. Die European Waste Management Association (FEAD) nimmt jetzt in einer Stellungnahme Bezug auf eine Rückmeldung der Europäischen Kommission.

Die Kommission bestätigt demnach, dass seit dem 21.05.2026 sämtliche B3011-Kunststoffabfallexporte dem Notifizierungsverfahren unterliegen. Weitergehend heißt es in der Stellungnahme: „Die EU hat sich verpflichtet, ihre Abfallprobleme nicht mehr ins Ausland zu verlagern, und insbesondere für Kunststoffabfälle wurde vom Mitgesetzgeber ein strengerer Ansatz eingeführt, der besser gewährleistet, dass solche Exporte nur dann stattfinden, wenn die Empfängerländer sich der Situation bewusst sind und ihre Bereitschaft zur Bewältigung der Abfälle bestätigt haben.“

Allerdings lasse das Schreiben wesentliche praktische Fragen weiterhin unbeantwortet, kritisiert das Unternehmen 4R Recycling. „Insbesondere bleibt offen, wie Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen sollen, wenn das verpflichtend vorgesehene System DIWASS weiterhin erhebliche technische Mängel aufweist“, heißt es in einem Kommentar.

Ebenso unbeantwortet bleibe die Frage, wie die Europäische Kommission offenbar unterschiedliche Vorgehensweisen einzelner Mitgliedstaaten bewertet und wie gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes sichergestellt werden sollen.

Quelle: 4R Recycling/ms
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