Dabei ist Kunststoffrecycling in hohem Maß auf wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen. Insbesondere das Waschen, Trocknen und Aufbereiten von Post-Consumer-Abfällen verursacht einen erheblichen Energiebedarf. Für die Herstellung marktfähiger Sekundärrohstoffe sind stabile und bezahlbare Stromkosten daher ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor.
Hoher Energieeinsatz bleibt unberücksichtigt
Der Verband kritisiert, dass die Branche trotz ihres hohen Stromverbrauchs im bestehenden Fördersystem weitgehend außen vor bleibt. Während klassische Industriezweige wie Stahl oder Chemie gezielt entlastet werden, profitieren Kunststoffrecycler nach Darstellung des bvse nur in geringem Umfang. Damit werde aus Sicht des Verbandes eine Branche benachteiligt, die durch den Einsatz von Rezyklaten zur Substitution von Primärrohstoffen und zur Minderung von Emissionen beiträgt.
Veraltete Klassifikation als Hindernis
Als wesentliche Ursache nennt der bvse die weiterhin angewendete Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008. Statt die aus Verbandssicht realitätsnähere WZ 2025 heranzuziehen, die Teile der Kunststoffrecyclingbranche ausdrücklich als förderfähig einordnet, bleibe die Fördersystematik an einer überholten Einordnung orientiert. Dadurch würden zahlreiche Unternehmen formal von der Förderung ausgeschlossen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Energieintensität.
Wirtschaftliche Folgen für den Standort
Nach Einschätzung des Verbandes ist diese Regelung wirtschaftlich problematisch. Ohne Zugang zu wettbewerbsfähigen Strompreisen steige der Druck auf Kunststoffrecycler in Deutschland. Der bvse verweist in diesem Zusammenhang auf das Risiko von Standortverlagerungen und Betriebsschließungen, wenn sich die Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen energieintensiven Industrien weiter verschlechtern.
Forderung nach schneller Anpassung
Der bvse fordert deshalb eine kurzfristige Umstellung der Fördersystematik auf die WZ 2025. Kunststoffrecycling müsse als energieintensive Schlüsselbranche der nachhaltigen Industrie anerkannt und in die Entlastungsmechanismen einbezogen werden. Aus Sicht des Verbandes ist eine Anpassung notwendig, um Wettbewerbsverzerrungen zu verringern und die Zukunft der Recyclingwirtschaft in Deutschland zu sichern.







