Deshalb weist Katrin Büscher, geschäftsführender Vorstand der ASA, darauf hin, dass die abfallstämmige Biomasse in der zukünftigen Energie- und Klimapolitik eine zentrale Rolle einnehmen muss. „Abfälle und Nebenprodukte aus der Kreislaufwirtschaft sind nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch unverzichtbar für die Erreichung der Klimaziele“, so Katrin Büscher. Sie ermöglichen eine effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen und reduzieren die Abhängigkeit von Primärrohstoffen.
Siebüberläufe z. B. entstehen bei der mechanischen Aufbereitung von Bio- und Grünabfällen und enthalten einen hohen Anteil biogener Stoffe. Nach derzeitigem Stand werden holzige Siebüberläufe überwiegend von Aufbereitungsanlagen und in Biomasseheizkraftwerken verwertet. „Derzeit fehlt es unseres Erachtens aber an einer rechtlich klaren Zuordnung der Siebüberläufe. Dies führt dazu, dass in der bisherigen Verwaltungs- und Genehmigungspraxis Siebüberläufe als Biobrennstoffe unterschiedlich eingeordnet werden. Die Siebüberläufe haben mangels fehlender Definition keine sichere Rechtsgrundlage, sondern ihre Verwertung basiert auf Einzelfall- oder Ermessensentscheidungen der zuständigen Behörde.“ betont Jan B. Deubig, stellvertretender Vorsitzender der ASA und Vorstand der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern.
Um in Zukunft Rechtssicherheit für die Praxis herbeizuführen und einen klaren Weg für die holzigen Siebüberläufe aufzuzeigen, wäre es aus Sicht der ASA zwingend notwendig, eine klare Regelung zur Definition der holzigen Siebüberläufe, insbesondere der qualitativ hochwertigen, herbeizuführen.
Besonders positiv bewertet die ASA vor diesem Hintergrund die von der DEHSt festgelegten Festwerte für Siebreste, die diese Forderung nach einer stärkeren Einbindung abfallstämmiger Biomasse unterstützen. „Diese Festlegung schafft Planungssicherheit für Betreiber und unterstreicht die Bedeutung von Reststoffen als wertvolle Energiequelle“, so die Umweltjuristin.
Durch die Festlegung von Festwerten und Festwertalternativen für deren energetische Nutzung wird nicht nur die Anrechnung im Emissionshandel erleichtert, sondern auch ein klares Signal gesetzt: Diese Reststoffe sind wertvolle Energieträger und dürfen nicht ungenutzt bleiben. Damit wird die stoffliche und energetische Nutzung von Siebresten gestärkt und die Kreislaufwirtschaft konsequent weiterentwickelt.
„Die aktuelle Novelle der Biomasseverordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es, die Potenziale der abfallstämmigen Biomasse konsequent zu nutzen und regulatorische Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass diese Stoffströme künftig noch stärker zur Dekarbonisierung beitragen können. Die Siebreste sind ein Paradebeispiel dafür, wie Reststoffe sinnvoll genutzt werden können. Es ist entscheidend, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen diese Nutzung fördern und nicht behindern“, erklärt die Fachfrau Katrin Büscher abschließend.






