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Umweltminister einigen sich auf Zwischenziel zur Klimaneutralität

Die EU-Umweltministerinnen und Umweltminister haben sich auf eine gemeinsame Position für ein neues Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität geeinigt.
© E. Zillner
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Bis 2040 sollen die Emissionen um 90 Prozent gegenüber 1990 sinken. Maximal 5 Prozentpunkte der Minderung dürfen dabei auch über die Anrechnung hochwertiger, internationaler Zertifikate erreicht werden – auf Grundlage des Artikels 6 des Pariser Abkommens, der bilaterale Anstrengungen zur Treibhausgasminderungen seit 2024 klar regelt. Zudem haben die Minister mit der erforderlichen Einstimmigkeit den Klimaschutzbeitrag der EU für 2035 festgelegt, der nun zum Start der Weltklimakonferenz an das UN-Klimasekretariat gemeldet wird. Bis 2035 sollen die Emissionen in der EU demnach um 66,25-72,5% sinken.

Neben dem Ziel von 90 Prozent gab es im Einzelnen folgende Vereinbarungen: Ab 2036 dürfen schrittweise bis zu 5 Prozentpunkten der Minderung in der gesamten EU auch über die Anrechnung hochwertiger, internationaler Zertifikate erreicht werden. Ab 2031 kann ein Pilot für einen internationalen Markt für hochqualitative Zertifikate initiiert werden. Die Kommission soll zudem prüfen, ob auch die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten sollen, einen geringen Teil ihrer nationalen Klimaschutzverpflichtungen aus dem EU-Klimaschutzrecht im Zeitraum nach 2030 über internationale Gutschriften zu erreichen.

Der neue Emissionshandel für die Bereiche Gebäude und Verkehr (ETS II) soll ein Jahr später als zunächst geplant im Jahr 2028 starten. Das ermöglicht einen längeren Übergang zur EU-weiten CO2-Bepreisung von fossilen Kraft- und Brennstoffen. Die Kommission wird zudem aufgefordert, ein langsameres Abschmelzen der kostenlosen Zuteilung im Emissionshandel für Kraftwerke und große Industrieanlagen zu prüfen. Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat sein Ziel für natürliche Senken nicht erreichen kann, wird die Kommission im Rahmen einer Revision EU-weite Maßnahmen vorschlagen.

Nach dem Umweltrat wird das Europäische Parlament seine Position zum Ziel für 2040 festlegen. Im Anschluss verhandeln Rat und Parlament dann im sogenannten Trilog-Verfahren unter Beteiligung der Kommission über das Gesetz, bevor es dann endgültig verabschiedet wird.

Internationale Zertifikate: Artikel 6 des Pariser Abkommens ermöglicht den Handel mit Emissionsminderungen über Landesgrenzen hinweg, stellt dabei aber sicher, dass keine Doppelzählungen („heiße Luft“) entstehen und der Klimanutzen real und überprüfbar ist. Somit bietet er eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage, für Länder, die beim Klimaschutz zusammenarbeiten wollen, um ihre Klimaziele („NDCs“) zu erreichen. Die Klimaschutzprojekte sind an zahlreiche Kriterien geknüpft, und müssen unbedingt zusätzlich zu ohnehin geplanten Klimaschutzmaßnahmen erfolgen. Die EU will nur hochwertige, Artikel-6-konforme Zertifikate nutzen – also solche, die klare Umwelt- und Sozialstandards erfüllen, und die in Partnerländer umgesetzt werden können, die bereits ambitionierte Klimaziele und transparente Buchführung über die Treibhausgase haben. Solche Kooperationen helfen, Technologien zu exportieren und weltweit Emissionen zu senken.

Quelle: BMUKN
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