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bvse fordert Bürokratieabbau durch Anerkennung der EfB-Zertifizierung

Der bvse hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) Stellung genommen.
Foto: Florian Gerlach; pixelio.de
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Der Verband begrüßt ausdrücklich die Beibehaltung der „Grandfathering-Regel“ für Bestandsanlagen. Ohne diese Ausnahmeregelung wären die Betreiber mit erheblichem, kostenintensivem Nachweis- und Dokumentationsaufwand belastet. Mit der Regelung setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für den dringend erforderlichen Bürokratieabbau. „Aus unserer Sicht wäre es jedoch folgerichtig, diese Ausnahme dauerhaft über den 31. Dezember 2030 hinaus zu entfristen“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Deutliche Kritik übt der bvse jedoch an den im Entwurf vorgesehenen zusätzlichen Zertifizierungen. „Der Entwurf schafft eine unnötige parallele Zertifizierungslandschaft. Statt auf bewährte Systeme zurückzugreifen, werden Doppelstrukturen aufgebaut, die Unternehmen wie Behörden gleichermaßen belasten“, so Rehbock.

Bereits heute ist die EfB-Zertifizierung im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) als geeigneter Nachweis für RED-Kriterien bei Abfallbrennstoffen anerkannt. Sie ist praxisbewährt, etabliert und weit verbreitet. „Mit der ausschließlichen Anerkennung der EfB-Zertifizierung ließe sich der bürokratische Aufwand deutlich reduzieren. So würden Ressourcen frei, die dringend in den Ausbau erneuerbarer Energien, in Effizienzsteigerungen und in Investitionen in die Kreislaufwirtschaft fließen sollten“, betont Rehbock.

Der bvse plädiert daher klar für die vollständige Anerkennung der EfB-Zertifizierung als einziges Zertifizierungssystem im Rahmen der BioSt-NachV. „Nur so schaffen wir wirklichen Bürokratieabbau und geben den Unternehmen die notwendige Klarheit für die Praxis“, fasst Rehbock zusammen.

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