Gabriele Jüly erklärte: „Die Kreislaufwirtschaft spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung unserer Rohstoffversorgung und der Reduzierung von Abhängigkeiten von Primärrohstoffen. Durch gemeinsame Anstrengungen können wir innovative Lösungen entwickeln und unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken.“
„Die enge Kooperation zwischen dem BDE und dem VOEB ist gerade in herausfordernden Zeiten von unschätzbarem Wert. Gemeinsam können wir die Kreislaufwirtschaft vorantreiben und somit einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke Europas leisten“, so Anja Siegesmund.
Die neuen Bundesregierungen in Österreich und Deutschland bieten eine einzigartige Gelegenheit, die Kreislaufwirtschaft weiter zu stärken und die notwendigen politischen Rahmenbedingungen zu schaffen. In Österreich hat die neue Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS ihre Arbeit am 3. März 2025 aufgenommen und wird in wenigen Wochen ihre ersten 100 Tage im Amt abschließen. In Deutschland wurde Friedrich Merz am 6. Mai 2025 zum Bundeskanzler gewählt und die neue Bundesregierung, die von der Koalition CDU/CSU und SPD getragen wird, nahm noch am gleichen Tag der Vereidigung im Bundestag die Arbeit auf.
„Die neuen politischen Konstellationen in beiden Ländern sind eine Chance, die Kreislaufwirtschaft auf die politische Agenda in Österreich, Deutschland und Europa zu setzen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen“, betonte Anja Siegesmund. „Wir erwarten von den neuen Regierungen klare Rahmenbedingungen und Anreize für die Verwendung von Rezyklaten sowie Maßnahmen zur Förderung des Recyclings und zum Schutz der Recyclinginfrastruktur.“
Gabriele Jüly fügte hinzu: „Es ist entscheidend, dass die neuen Regierungen die Bedeutung der Abfall- und Ressourcenwirtschaft erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören Mindestrezyklateinsatzquoten, wirtschaftliche Anreize für Hersteller und die konsequente Umsetzung des Design for Recycling.“
Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, plant einen Circular Economy Act, der „Biss“ hat und die bürokratischen Lasten senken soll, ohne sinnvolle Regeln abzuschaffen. „Simplification without too much deregulation“ ist ihre Devise.
Die Unternehmen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa wissen sehr genau, was es jetzt auf EU-Ebene braucht. Europa kann bis 2030 Weltmarktführer in der Kreislaufwirtschaft werden. Der Clean Industrial Deal, den die Europäische Kommission Anfang des Jahres vorgestellt hat, muss die Forderungen von Mario Draghi erfüllen und das ‚Ob‘ klären. Der Circular Economy Act, der im Jahr 2026 folgen soll, kann die Frage des ‚Wie‘ beantworten.
Maßnahmen zur Förderung des Recyclings in der EU
- Anreize für die Verwendung von Rezyklaten: Es sind regulatorische Ansätze zur Ankurbelung der Nachfrage nötig, solange Primärrohstoffe günstiger sind als Rezyklate.
- Mindestrezyklateinsatzquoten: Wirtschaftliche Anreize für Hersteller, Rezyklate zu verwenden, wie verringerte Mehrwertsteuersätze für Rezyklate und aus Rezyklaten hergestellte Produkte.
- Design for Recycling: Konsequente Umsetzung, um Produkte leichter, schneller, kostengünstiger und qualitativ hochwertiger recyceln zu können.
- Öffentliche Beschaffung: Vorgaben, Recyclingrohstoffe und Waren, die unter Verwendung von Rezyklaten hergestellt wurden, den Vorzug zu geben.
- Die neue Verpackungsverordnung der EU (PPWR) soll einheitliche Vorgaben für Verpackungsdesign, Wiederverwendbarkeit und Rezyklateinsatz europaweit verbindlich machen.
Maßnahmen zum Schutz des Recyclings in der EU
- Schutz vor unlauterem Wettbewerb: Gleiche Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards für Rezyklate aus der EU und Drittstaaten.
- Nachweispflichten: Für Rezyklate und Sekundärrohstoffe, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden.
- Schutz der Recyclinginfrastruktur vor Batteriebränden
- Verbot von Einweg-E-Zigaretten: Der VOEB und die ARGE AWV fordern, diese Maßnahme in die Novelle des Tabak- und Nikotinsuchtgesetzes aufzunehmen.
- Batteriefreiheitserklärung: Eine Initiative, getragen vom BDE, der BDSV, dem bvse sowie dem VDM, richtet sich an Entsorgungsunternehmen, die ihren Vorlieferanten künftig eine Batteriefreiheitserklärung abverlangen sollen.
- Beteiligung der Hersteller: An den Kosten der von ihren Produkten im Entsorgungsprozess verursachten Schäden.
- EU-weites Batteriepfand: Kurzfristige Einführung, um die falsche Entsorgung von Batterien über den Restmüll einzudämmen.