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Bundeskabinett beschließt Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Das Bundeskabinett hat die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 verabschiedet.
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Übergreifendes Ziel ist es, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland klimafest zu gestalten. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser, die im Zuge des Klimawandels voraussichtlich häufiger und extremer werden. Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine zentrale Vorgabe aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz von 2023 um.

Mit dem ersten bundesweiten Klimaanpassungsgesetz hat sich die Bundesregierung im Jahr 2023 selbst verpflichtet, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Die Strategie wird alle vier Jahre aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Künftig lassen sich mit konkreten, messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten. Klimaanpassungspolitik wird auf diese Weise wirkungsvoller. Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess immer weiterentwickelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Länder und Verbände sind bei dieser Entwicklung einbezogen worden.

Die Ziele adressieren prioritäre Bereiche der Klimaanpassung, zu denen der Bund innerhalb seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Sie konzentrieren sich vorrangig auf die in der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 abgeleiteten Klimawirkungen mit besonders dringenden Handlungserfordernissen. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050. Den Zielen sind Indikatoren zugeordnet, um die Zielerreichung messen zu können. Dabei gilt: Es werden keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen oder Berichtspflichten für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen geschaffen. Die Ziele sind sieben Clustern zugeordnet, die die gesamte Bandbreite der Anpassung und Vorsorge abbilden.

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) sieht vor, dass die neue Anpassungsstrategie alle vier Jahre fortgeschrieben wird. Dazu wird nach dem Gesetz die Zielerreichung durch ein Monitoringsystem anhand von Indikatoren gemessen. Auf dieser Grundlage werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und, sofern erforderlich, weiterentwickelt.

Quelle: BMUV
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