81 Prozent der befragten Unternehmen stellen eine schlechtere Qualität der Alttextilien fest. 35 Prozent sprechen von einer starken Verschlechterung. Gleichzeitig müssen 72 Prozent der kommunalen Entsorger inzwischen Zuzahlungen für die Verwertung leisten. Nur 28 Prozent erzielen noch Erlöse.
Hersteller sollen Kosten tragen
Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen zeigt die Entwicklung, dass die bisherige Finanzierung nicht mehr ausreicht. Kommunale Unternehmen organisieren die Sammlung flächendeckend und sichern die getrennte Erfassung, die seit Anfang 2025 gilt. Zugleich wächst der Anteil minderwertiger Textilien, die sich nur noch schwer verwerten lassen.
Der Verband begrüßt daher die Eckpunkte des Bundesumweltministeriums vom 27. März 2026 für ein eigenständiges Textilgesetz. Vorgesehen ist eine erweiterte Herstellerverantwortung. Hersteller sollen künftig Verantwortung für die Textilien übernehmen, die sie in Verkehr bringen, und sich an den Kosten der Entsorgung beteiligen.
Kommunale Sammelstrukturen erhalten
Für die kommunalen Unternehmen bleibt die Organisation der Sammlung ein zentraler Punkt. 73 Prozent der befragten Unternehmen sprechen sich dafür aus, die kommunale Sammelhoheit für Alttextilien auch im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung beizubehalten.
Der Verband verweist darauf, dass die bestehenden kommunalen Sammelstrukturen das Rückgrat der flächendeckenden Alttextilentsorgung bilden. Sie hätten sich auch unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen als stabil erwiesen.
Klare Regeln für die Finanzierung
Nach Einschätzung des Verbandes kommt es nun auf die konkrete Ausgestaltung des Textilgesetzes an. Die Herstellerverantwortung müsse finanziell bei den Kommunen ankommen. Zudem brauche es klare Zuständigkeiten für die Sammlung.
Doppelstrukturen sollen vermieden werden. Nur wenn bestehende kommunale Systeme eingebunden werden, lässt sich die Alttextilentsorgung effizient, rechtssicher und verursachergerecht organisieren.







