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VKU: Ende der Deponierung hat Priorität

In Brüssel finden sich heute Vertreter des Europäischen Parlaments, des Umweltrats und der beisitzenden EU-Kommission zum Start der informellen Trilogverhandlungen zusammen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Bemühungen, eines der größten Legislativvorhaben der EU-Kommission unter Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker voran zu bringen.
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Der Verband wird verschiedene Ansätze einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft auf dem heute in Berlin beginnenden Bundeskongress der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung thematisieren.
 
Priorität hat aus Sicht des VKU die Deponierung von nicht vorbehandelten Siedlungsabfällen zeitnah einzuschränken. Deponien setzen große Mengen des klimaschädlichen Gases Methan frei. Ihre Einschränkung oder Einstellung wäre ein großer Beitrag für den Klima- und Ressourcenschutz. In Deutschland ist die Deponierung nicht vorbehandelter und biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle seit 2005 verboten. Dazu Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Präsident des europäischen Dachverbandes Municipal Waste Europe (MWE): „Die Einstellung der Deponierung ist ein Klimaschutzinstrument, das die Europäische Union unbedingt nutzen muss.“
 
Zudem sollten aus Sicht des VKU weitere Bemühungen unternommen werden, die Berechnungsmethoden der Recyclingquoten anzugleichen. Die derzeit angewandten Methoden sind europaweit unterschiedlich. Daher können keine exakten Aussagen über die tatsächlich recycelten Mengen getroffen werden. „Die Mitgliedstaaten und ihre Bemühungen zur Förderung des Recyclings müssen besser vergleichbar werden. Nur wenn wir wissen, von welchen Mengen wir reden, können wir Verbesserungen erzielen“, so Hasenkamp.
 
Passend zu den Trilogverhandlungen beginnt heute auch der Bundeskongress der kommunalen Abfallwirtschaft in Berlin. Hier diskutiert die kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mit Experten der EU-Kommission, Hochschulen und führenden Praktikern über eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und dazugehörige politische Rahmenbedingungen auf nationaler aber auch auf EU-Ebene.

Quelle: VKU

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