ELS GmbH erwirkt einstweilige Verfügung gegen BellandVision

Die Europäische LizenzierungsSysteme (ELS) GmbH hat vor dem Landgericht Bayreuth eine einstweilige Verfügung gegen BellandVision erwirkt. Das Landgericht habe Beschluss wegen unlauteren Wettbewerbs erlassen.

Ohne mündliche Verhandlung habe das Landgericht Bayreuth allen Anträgen der Europäische LizenzierungsSysteme (ELS) GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben, wie der Dienstleister bei der Verpackungslizenzierung weiter ausführt.

Mitarbeiter der BellandVision GmbH hätten wiederholt behauptet, die ELS könne keine dualen Mengen anbieten, verfüge über keine eigenen Branchenlösungen, nehme keine Verpackungen zurück und würde keine richtigen Nachweise über erfolgte Leistungen erbringen. Ferner sei die ELS gegenüber Kunden und Potenzialkunden als Lizenzmakler dargestellt worden.

Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bayreuth habe mit sofortiger Wirkung wegen Dringlichkeit einen Beschluss erlassen, demzufolge BellandVision keine der Behauptungen mehr aufstellen dürfe. „Das Urteil ist ein ganz wichtiges Signal für die Vertrauenswürdigkeit der ELS“, sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. „Es kann nicht angehen, dass die BellandVision wiederholt mit falschen Behauptungen in den Markt geht und Kunden verunsichert. Jetzt gibt es einen klaren Beschluss, der uns in unserer Geschäftspolitik bekräftigt und unseren Auftraggebern die Rechtssicherheit bestätigt, die wir ihnen versprechen.“

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