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Vergaberecht praxisgerecht und effizient handhaben

Die Europäische Kommission hat gestern ihre Vorschläge zur Revision der EU-Vergaberichtlinien vorgelegt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert die europäischen Gesetzgeber vor dem jetzt folgenden Verhandlungsprozess auf, die kommunale Gestaltungsfreiheit nicht unnötig einzuengen: „Einer praxisgerechten und effizienten Handhabung des Vergaberechts kommt aus Sicht der kommunalen Unternehmen besondere Bedeutung zu“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
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In ihrer Binnenmarktakte hatte die Europäische Kommission zum öffentlichen Auftragswesen einen „Werkzeugkasten“ angekündigt. Dieser soll laut VKU öffentlichen Einrichtungen helfen, ihre Aufgaben den Bedürfnissen der Bürger entsprechend wahrnehmen zu können – und das ohne Verlust ihrer im Vertrag von Lissabon zugesicherten Autonomie. „Der Werkzeugkasten muss ausreichend Hilfsmittel enthalten, die flexibel angepasst werden können, damit man ihn sinnvoll einsetzen kann“, so Reck. „Das trifft insbesondere auf die Ausgestaltung der Vorgaben für die interkommunale Zusammenarbeit zu.“ Hier komme es darauf an, den Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht durch zusätzliche Hürden einzuschränken. Die Interkommunale Zusammenarbeit sei das wichtigste organisatorische Mittel, um auch weiterhin die Dienstleistungen kommunaler Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen anbieten zu können.

Allerdings müssten in der Diskussion über die Novelle des EU-Vergaberechts die sogenannten Inhouse-Kriterien klarer ausgearbeitet werden. Bislang hatte das Europäische Parlament das Thema noch nicht aufgegriffen. Insbesondere auf nationaler Ebene, zum Beispiel in Deutschland, bestünden deswegen erhebliche Rechtsunsicherheiten. In Bezug auf die Dienstleistungskonzessionen bekräftigt der VKU-Hauptgeschäftsführer seine Auffassung, dass es hier keines Gesetzgebungsvorschlags bedarf. „Die Europäische Kommission hat nach mehrmaliger Ankündigung ein entsprechendes Papier vorgelegt, obwohl das Europäische Parlament in mehreren Beschlüssen darauf hingewiesen hat, dass ein Vorschlag für einen Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen nur dann gerechtfertigt wäre, wenn durch ihn etwaige Verzerrungen beim Funktionieren des Binnenmarkts abgestellt würden.“ Nach Einschätzung des VKU fällt es der EU-Kommission nach wie vor schwer, diesen Nachweis zu erbringen. Reck: „Wir teilen unsere ablehnende Haltung mit fast allen öffentlichen Auftraggebern und sogar den Auftragnehmern. Das Europäische Parlament und die Bundesregierung sind gefordert, das Vorpreschen der EU-Kommission zu bremsen.“

Der Vorschlag zur weitergehenden Regelung von Dienstleistungskonzessionen habe auch ein ganz anderes Ziel, so Reck. „Es geht um eine partielle Liberalisierung und die verstärkte Öffnung für private Versorger, zum Beispiel bei der Wasserversorgung. Doch dabei ignoriert man den Willen der Verbraucher, die ganz eindeutig die bewährte kommunale Wasserwirtschaft wollen.“

Quelle: VKU, mku

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