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Neue Regeln für Altreifen-Entsorgung in der EU

Mit der EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 treten ab dem 21. Mai 2026 neue Regelungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen in Kraft.
© E. Zillner
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Die Verordnung verschärft die Anforderungen an Kontrolle, Dokumentation und Umweltstandards. Ziel ist es, illegale Entsorgungswege zu begrenzen und die Kreislaufwirtschaft innerhalb Europas zu stärken.

Für Reifenhandel, Kfz-Betriebe und Autohäuser ergeben sich daraus erweiterte Sorgfaltspflichten. Altreifen gelten als überwachungspflichtige Abfälle und dürfen künftig nur unter klar definierten Bedingungen exportiert werden. Die Nachverfolgbarkeit von Stoffströmen wird durch digitale Melde- und Nachweissysteme deutlich ausgeweitet.

Auswahl des Entsorgungspartners im Fokus

Die EU-Abfallverbringungsverordnung erhöht die Anforderungen an die Auswahl von Entsorgungsunternehmen. Betriebe sind gehalten, ausschließlich mit Partnern zusammenzuarbeiten, die nachvollziehbare Verwertungswege innerhalb Europas sicherstellen und die gesetzlichen Dokumentationspflichten erfüllen.

Im Vordergrund stehen transparente Stoffstromnachweise, die Einhaltung digitaler Meldeverfahren sowie die Vermeidung intransparenter Exportstrukturen. Die Verantwortung der Abfallerzeuger erstreckt sich damit stärker auf die gesamte Entsorgungskette.

Entsorgungswirtschaft vor strukturellen Anpassungen

Für Entsorgungsunternehmen führt die EU-Abfallverbringungsverordnung zu einer Neuausrichtung bestehender Geschäftsmodelle. Exportorientierte Strukturen stehen zunehmend unter regulatorischem Druck. Ab 2027 sind zusätzliche Auditpflichten vorgesehen, während Exporte in Nicht-OECD-Staaten deutlich eingeschränkt werden.

Gleichzeitig schaffen digitale Verfahren eine umfassende Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Entsorger sind daher gefordert, ihre Prozesse anzupassen und verstärkt auf europäische Verwertungsstrukturen auszurichten. Mechanische und hochwertige Recyclingverfahren innerhalb der EU gewinnen an Bedeutung.

Stärkung der Kreislaufwirtschaft in Europa

Die EU-Abfallverbringungsverordnung zielt darauf ab, Wertstoffe verstärkt innerhalb Europas zu halten und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Dies unterstützt den Ausbau von Recyclingkapazitäten und kann zur Stabilisierung der Rohstoffversorgung beitragen.

Für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette bedeutet dies eine stärkere Ausrichtung auf geprüfte und nachvollziehbare Entsorgungswege. Die Einhaltung der neuen Vorgaben wird zu einem zentralen Faktor für Rechtssicherheit und Marktteilnahme.

Quelle: Zare
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