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ARA wird EU-Recyclingziele laut Hochrechnung erreichen

Neue Rahmenbedingungen prägen die Kreislaufwirtschaft. Erhöhte EU-Recyclingquoten – vor allem bei Kunststoffverpackungen – stehen im Fokus. Die ARA wird diese hochgesteckten Ziele für 2025 in ihrem Handlungsbereich laut Hochrechnung erreichen. Gleichzeitig verortet sie ungenutztes Potenzial in der österreichischen Gewerbesammlung, das es auszuschöpfen gilt.
ARA wird EU-Recyclingziele laut Hochrechnung erreichen
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Mit Jahresbeginn hat sich in der Kreislaufwirtschaft einiges getan: Leicht- und Metallverpackungen werden jetzt österreichweit gemeinsam in der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack gesammelt; dazu startete das Einweg-Pfandsystem für Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen. Im Februar trat die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft, die Industrie, Handel und Politik gleichermaßen fordert. In Summe sollen diese Maßnahmen einerseits nachhaltiges Handeln fördern und die Umwelt sowie Ressourcen schützen, andererseits starke ökonomische Impulse bringen.

Mit Blick auf Österreich zeichnet sich ein positives Bild. Aktuell werden 30 % bei der Recyclingquote von Kunststoffverpackungen erreicht, im Bereich der ARA-Lizenzmengen sogar 38 %. Das übertrifft das bisher geltende EU-Ziel von 22,5 %. Ab 2025 gelten für alle Packstoffe höhere Ziele – aus Sicht der ARA können diese erfüllt werden. Bei Kunststoff gibt die EU ab 2025 mit 50 % ein sehr ambitioniertes Recyclingziel vor – eine aktuelle Hochrechnung der ARA zeigt, dass diese 50 % im Lizenzbereich der ARA für 2025 erreicht werden. Ob das auch für ganz Österreich gilt, wird die zusätzliche Performance der anderen Systeme und des Einwegpfand-Systems zeigen.

Pro Jahr kommen in Österreich rund 300.000 Tonnen Kunststoffverpackungen auf den Markt, die sich zu zwei Dritteln aus Haushalts- und einem Drittel aus Gewerbeverpackungen zusammensetzen. Die Haushaltssammlung funktioniert sehr gut – über 1 Mio. Tonnen Verpackungen und Altpapier konnten 2024 getrennt gesammelt werden. In der Gewerbesammlung hingegen gibt es noch großes, ungenutztes Potenzial. Der Gesetzgeber hat bereits Maßnahmen gesetzt, um die entsprechende Sammelmenge zu erhöhen: Gewerbebetriebe sind gemäß Verpackungsverordnung seit 1. Januar 2023 verpflichtet, ihre Verpackungsabfälle getrennt zu sammeln und sortenrein an die Sammel- und Verwertungssysteme zu übergeben. Dazu steht ihnen ein Transportkostenzuschuss zu, mit dem ein Teil des Aufwands abgegolten wird. Für die sogenannten „Anfallstellen“ besteht allerdings offenbar wenig Anreiz, der Verpflichtung nachzukommen: Von den rund 100.000 Tonnen Kunststoffverpackungen im Gewerbe wird nur rund ein Drittel getrennt übergeben, zwei Drittel landen im unsortierten Gewerbemüll und werden thermisch verwertet. Die Übergabe- und Trennpflicht wirkt hier – noch – nicht.

„Im Sinne der Quotenerreichung begrüßen wir die bisherigen Bemühungen des Gesetzgebers. Aus rechtlicher Sicht fehlt jedoch eine Kontrolle der Übergabepflicht – das wird zum Wettbewerbsnachteil für jene, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Recyclingziele leisten. Nachhaltige Bemühungen müssen sich für Unternehmen immer wirtschaftlich rechnen. Gleichzeitig gehen wertvolle Ressourcen verloren. Kontrollen durch das Ministerium sind essenziell, um den Gewerbeabfall im Kreislauf zu halten“, so ARA-Vorstand Thomas Eck.

Quelle: ARA

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