Ausschüsse stimmen für nachweisbare Umweltaussagen bei Produkten

Der BDE hat den jüngsten Bericht zur Green-Claims-Richtlinie als wichtigen Schritt zu mehr Sachlichkeit bei Produktbeschreibungen begrüßt.

Mit dieser Vorlage haben vor kurzem der Binnenmarkt- und der Umweltausschuss gemeinsam Stellung zum Green-Claims-Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission genommen, der bereits 2023 veröffentlicht wurde. Der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass Produkte künftig nur noch mit nachweisbaren Umweltaussagen beworben werden dürfen.

„Sowohl der Kommissionsvorschlag als auch der Bericht der Ausschüsse zeigen deutlich, dass die EU unpräzisen Umweltaussagen ein Ende bereiten will. Eine verpflichtende Beweisführung für Umweltaussagen ist genau der richtige Schritt, um Greenwashing zu verhindern und das Vertrauen der Verbraucher in nachhaltige Produkte zu stärken“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin.

Bei einer gemeinsamen Sitzung am 14. Februar hatten sich die Mitglieder beider Ausschüsse darauf geeinigt, den Kommissionsvorschlag vom März 2023 in weiten Teilen mitzutragen. Dabei lehnten die Ausschussmitglieder u.a. Vorschläge ab, die den Geltungsbereich hinsichtlich der Unternehmensgröße entweder ausweiten oder einschränken wollten. Stattdessen sollen lediglich Kleinstunternehmen von den Begründungspflichten für explizite Umweltaussagen befreit werden. Weitere Anträge, die implizite oder mündliche Umweltaussagen von Unternehmen einbeziehen wollten, wurden ebenfalls abgelehnt.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten den Bericht um einen Passus zur Einführung eines Stakeholder-Konsultationsforums ergänzt, das unter anderem aus Industrievertretern, Gewerkschaften, Händlern, aber auch Akademikern und NGOs bestehen soll. Zudem legt der hinzugefügte Artikel fest, dass das Forum von der Europäischen Kommission für ihr Arbeitsprogramm, die delegierten Rechtsakte sowie jegliche Modifizierungen bestehender Bestimmungen konsultiert werden muss.

Bruckschen: „Als Verband kritisieren wir seit Jahren, dass besonders die Vorschriften, die von der Europäischen Kommission in delegierten und Durchführungsrechtsakten festgelegt werden, ein Demokratiedefizit darstellen. Da die Konsultationen mit Stakeholdern und gewählten Vertretern hier oft intransparent und unregelmäßig sind, befürwortet der BDE stets die verpflichtende Konsultation. Ein Dialog mit Stakeholdern stärkt nicht nur das Vertrauen der Wirtschaft in die Politik, sondern sorgt auch dafür, dass die ausgearbeiteten Regeln durch Vertreter der Praxis verbessert werden. Das macht sie einfacher anwendbar und verhindert Chaos, dass dem Wohlstand und der Wirtschaft schadet. Dass der Ausschuss hier verpflichtende Stakeholderkonsultationen einführen möchte, ist daher als ausgesprochen positiv zu bewerten.“

Über den Bericht der Ausschüsse wird voraussichtlich in der Sitzungswoche des Plenums vom 11. bis 14. März 2024 abgestimmt. Im Anschluss daran wird sich auch der Rat der Mitgliedsstaaten positionieren, damit die Institutionen dann in die Trilogverhandlungen eintreten können. Da es sich bei der Green-Claims-Richtlinie allerdings nicht um eine Priorität der belgischen Ratspräsidentschaft handelt, wird der Rat seine allgemeine Ausrichtung wohl nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode beschließen. Daher wird der endgültige Rechtsakt erst für Ende 2024 oder Anfang 2025 erwartet.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.