Handreichung zum Rezyklateinsatz

Wann ist ein Material als Kunststoffrezyklat einzustufen? Wie kann zwischen PCR und PIR unterschieden werden? Antworten auf solche Fragen und Praxisbeispiele liefert eine gemeinsame Handreichung der Verbände GKV, BDE und bvse.
Foto: recyclind; pixabay.com

„Der Einsatz von recycelten Kunststoffen leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft, denn er verringert CO2-Emissionen bei der Produktherstellung und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Rezyklate sind für die Rohstoffversorgung der Kunststoffindustrie heute schon unersetzlich und werden immer wichtiger“, erläutert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, im GKV verantwortlich für den Bereich Umwelt und Verbraucherschutz. „Mit der Handreichung wollen wir den Wandel der Industrie fördern und für ein gemeinsames Verständnis der wichtigsten Begriffe sowie Transparenz in der Kommunikation sorgen“, so Engelmann.

„Für das werkstoffliche Kunststoffrecycling, das sich über die vergangenen 30 Jahre in Deutschland entwickelt hat, haben sich stabile Absatzmärkte etabliert. Recycler in Deutschland liefern mehr als 1,6 Millionen Tonnen Rezyklate, davon 1,3 Millionen Tonnen aus dem Post-Consumer-Bereich, an die Kunststoff verarbeitende Industrie. Das entspricht knapp 12 Prozent, bzw. 9,1 % für PCR, des Rohstoffbedarfs, Tendenz steigend. Hinzu kommen 640.000 Tonnen wiederverwendete Nebenprodukte“, berichtet Herbert Snell, Vizepräsident des Fachverbands Kunststoffrecycling im bvse.

„Der Bedarf an Rezyklaten wird in Zukunft stark steigen, weil sich viele Unternehmen ehrgeizige Kreislaufwirtschafts-Ziele gesetzt haben. Hinzu kommen die von der Politik geplanten Rezyklatquoten. Da braucht es zuallererst Klarheit darüber, was eigentlich Rezyklate sind“, erläutert Dr. Andreas Bruckschen, stellv. Hauptgeschäftsführer des BDE. „In der Praxis bereitet insbesondere die Abgrenzung von Abfällen und sogenannten Nebenprodukten häufig Schwierigkeiten. Das liegt an den komplizierten rechtlichen Kriterien, die in jedem Einzelfall geprüft werden müssen. Dabei ist die Abgrenzung entscheidend: Denn ohne Abfall kein Rezyklat! Unsere neue Handreichung zeigt anhand von Praxisfällen, wie die Bestimmung gelingen kann“, erklärt Bruckschen weiter.

Die Handreichung wird in deutscher und englischer Sprache zum Download angeboten.

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