Kommission macht Vorschlag für Abfallverbringung

Im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über die Verbringung von Abfällen will die Kommission ihren Zusagen in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft und das Null-Schadstoff-Ziel nachkommen.

Sie schlägt strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen, ein effizienteres System für den Verkehr von Abfällen als Ressource und entschlossene Maßnahmen gegen den illegalen Abfallhandel vor.

Ausfuhren von Abfällen in Nicht-OECD-Länder werden begrenzt und nur zugelassen, wenn Drittländer zur Annahme bestimmter Abfälle bereit sind und diese auch nachhaltig bewirtschaften können. Die Verbringung von Abfällen in OECD-Länder wird überwacht und kann ausgesetzt werden, wenn sie zu Umweltproblemen im Bestimmungsland führt. Nach dem Vorschlag sollten alle EU-Unternehmen, die Abfälle in Länder außerhalb der EU ausführen, sicherstellen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle aufnehmen, einer unabhängigen Prüfung unterliegen. Diese muss ergeben, dass sie diese Abfälle umweltgerecht bewirtschaften.

Die Kommission schlägt vor, die bestehenden Verfahren innerhalb der EU erheblich zu vereinfachen, damit Abfälle leichter wieder in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden können, ohne das erforderliche Kontrollniveau zu senken. Dies trägt dazu bei, die Abhängigkeit der EU von Primärrohstoffen zu verringern, und fördert die Innovation und Dekarbonisierung der EU-Industrie, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Mit den neuen Vorschriften wird auch die Verbringung von Abfällen in das digitale Zeitalter versetzt, indem ein elektronischer Austausch von Unterlagen eingeführt wird.

Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen stärke die Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Abfallhandels, einer der schwerwiegendsten Formen der Umweltkriminalität. Denn illegale Verbringungen machen potenziell bis zu 30 Prozent der Abfallverbringungen im Wert von jährlich 9,5 Mrd. Euro aus. Die Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Durchsetzungsmechanismen umfasst die Einrichtung einer EU-Gruppe für die Durchsetzung der Vorschriften über die Abfallverbringung, die Ermächtigung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF, grenzüberschreitende Ermittlungen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des illegalen Abfallhandels zu unterstützen, und strengere Vorschriften für Verwaltungssanktionen.

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