Referenzwerte für Kohlendioxidemissionen

Mithilfe von Monitoringdaten von 2019 und 2020 zugelassenen Fahrzeugen werden die Referenzwerte für Kohlendioxidemissionen berechnet und von der Europäischen Kommission am 30. April 2021 bekannt gegeben.
(Quelle: Pixabay, Peter H)

Mit einer Kleinen Anfrage (19/16611) der FDP-Fraktion hat sich eine Antwort der Bundesregierung (19/17087) beschäftigt. Darin hatten sich die Abgeordneten nach den Auswirkungen von Strafzahlungen bei der Überschreitung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge erkundigt.

Die für das Jahr 2030 angesetzte Höhe der Strafzahlungen von 6.800 Euro pro Gramm pro Tonnenkilometer orientiere sich am für Personenkraftwagen angesetzten Wert von 95 Euro pro Gramm pro Kilometer, schreibt die Bundesregierung. Beides entspreche Kosten von rund 450 Euro pro zusätzlich emittierter Tonne CO2. Für das Jahr 2025 liege die Höhe der Strafzahlungen mit 270 Euro pro zusätzlich emittierter Tonne CO2 unter der für Pkw. Die Regelung schaffe „besondere Anreize für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge“, insbesondere für batterieelektrische und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, heißt es in der Antwort weiter.

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