Steuer-Neubewertung gefährdet Pfandsystem

Eine juristische Besonderheit könnte bald zu steuerlichen Nachteilen für Normpfandflaschen führen.

Brauereien, die ihr Bier in Systempfandflaschen wie die Euro-Flasche abfüllen, müssen künftig möglicherweise mit steuerlichen Nachteilen rechnen. Denn das Bundesfinanzministerium plant eine bilanzielle Neubewertung des Leerguts: Für normale Pfandflaschen sollen laut eines Briefs des Ministeriums an die Finanzämter künftig keine Pfandrückstellungen mehr möglich sein – für markenspezifische Individualflaschen allerdings schon. Darüber berichtete zuerst die Lebensmittelzeitung.

Bei den Brauereien stößt die geplante Neuregelung wegen der einmaligen steuerlichen Nachteile auf Ablehnung: Inverkehrbringer, die für Pfandflaschen im Umlauf Rückstellungen gebildet haben, müssten diese auflösen. Befürchtet wird zudem, dass sich der Trend zu markenspezifischen Flaschen noch verstärken wird, da diese von den Plänen nicht betroffen sind. Brauereispezifische Pfandflaschen legen meist deutlich weitere Transportwege zurück als Normflaschen, da sie stets bis zum jeweiligen Inverkehrbringer transportiert werden müssen. Das führt zu schlechteren Umweltbilanzen.

Das Pfandsystem für Bierflaschen stand schon mehrfach in der Kritik. Zuletzt forderten die Brauereien im Sommer 2019 eine Erhöhung des Pfands auf bis zu 30 Cent pro Flasche, um die Rückläufe zu erhöhen.

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