BellandVision sieht Modifierungsbedarf

Trotz einer grundsätzlichen Zustimmung zum Verpackungsgesetz hält das Duale Syste noch einige Änderungen und Anpassungen für notwendig.
Andreas Morlok, pixelio.de

In seiner Stellungnahme listet das Unternehme zum Teil sehr detailliert Punkte auf, die als kritisch gesehen werden. Dazu gehören beispielsweise die Einstufung von Versandhandelsverpackungen als Serviceverpackungen, die Definition von Umverpackungen und die Definition der Ausnahmen von der Systembeteiligungspflicht.

Auch BellandVision geht auf die geplanten Quoten ein. Die Steigerung wird grundsätzlich begrüßt, allerdings betont das Unternehmen auch, dass aufgrund der erwarteten Steigerung der Beteiligungsmenge die absolute Verwertungsmenge ebenfalls steigen werde und die geplanten Quoten damit möglicherweise nicht erreichbar seien. Daher sollten diese auf ihre Realisierbarkeit hin geprüft werden. BellandVision regt eine stufenweise Erhöhung in definierten Zeitabständen an.

Kritik gibt es auch an den geplanten einseitigen Vorgabemöglichkeiten durch die Kommunen. „Die Verantwortung für das Erreichen von anspruchsvollen Verwertungsquoten kann den dualen Systemen nur dann auferlegt werden, wenn die Quantität und Qualität der Sammelmenge auch entsprechend durch sie beeinflusst werden kann“, heißt es in der Stellungnahme. Durch Vorgaben von den Kommunen könne es zudem zu höheren Kosten kommen.

BellandVision fordert auch eine Beibehaltung des jetzigen Ausschreibungsverfahrens. Zudem müsse den Unternehmen eine längere Übergangsfrist eingeräumt werden

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