Entscheidung gegen einseitige behördliche Untersagungspraxis

Nach Auffassung des bvse hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinen jüngsten Entscheidungen zu gewerblichen Sammlungen der ausufernden Verbotspraxis von gewerblichen Sammlungen einen Riegel vorgeschoben.

Die jüngsten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden nach Einschätzung von Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, eine positive Signalwirkung für die gewerblichen Sammlungen in Deutschland haben. Die Urteile zeigten deutlich, dass die in der Vergangenheit oftmals vorgenommene einseitige Auslegung des § 17 KrWG zu Lasten der privaten Sammelunternehmen und zu Gunsten der Kommunen „schlicht rechtswidrig“ seien.

Damit erhärte sich außerdem der Verdacht des bvse, dass von kommunalen Behörden teilweise der Versuch unternommen wurde, durch falsche Rechtsanwendung private Sammelunternehmen zu Gunsten von Kommunen aus dem Markt zu drängen. „Wir erwarten, dass nun die einseitigen VKU-Empfehlungen zurückgezogen sowie vor allem konsequent auf allen zuständigen staatlichen und kommunalen Ebenen die jüngsten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts Beachtung finden, damit in Deutschland endlich flächendeckend ein rechtsstaatlicher Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sichergestellt wird“, fordert Rehbock.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.