BDE begrüßt qualitative Aufwertung des Recyclings in der Energiepolitik

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat die heute von der Europäischen Kommission verabschiedeten Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen bis 2020 als sehr wichtigen industriepolitischen Schritt zur Beseitigung der strukturellen Benachteiligung der Sekundärrohstoffwirtschaft gegenüber der klassisch produzierenden Industrie bezeichnet.

In den Leitlinien wird erstmals ausdrücklich das Recycling von Abfällen als energieintensive Tätigkeit anerkannt, die von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien wie der EEG-Umlage befreit werden kann. Beihilferechtlich kann damit das Recycling in die Umlagebefreiung des gerade zu novellierenden EEG aufgenommen werden.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir anerkennen ausdrücklich, dass in einer Phase außerordentlichen Zeitdrucks dieser wichtige industriepolitische Schritt gegangen wurde, nämlich das Recycling von Abfällen endlich gegenüber der klassischen Primärrohstoffproduktion beihilferechtlich nicht mehr zu benachteiligen. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass sich neben der besonders engagierten GD Umwelt auch die GD Unternehmen und Industrie für eine Berücksichtigung des Recyclings eingesetzt hat.“
Die federführende Generaldirektion Wettbewerb hatte in ihrem Entwurf zunächst nur Unternehmen des klassisch produzierenden Gewerbes als förderungsfähig angesehen. In einer auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) basierenden Liste hatte sie abschließend 65 Wirtschaftssektoren vorgesehen, die von Umlagen zur Förderung erneuerbarer Energien befreit werden könnten. Recycling (NACE-Code 38.32) war nicht berücksichtigt, da es im NACE als Dienstleistung und nicht als produzierendes Gewerbe geführt wird. Dadurch drohten in mehrfacher Hinsicht erhebliche Wettbewerbsverzerrungen, die insbesondere das Kunststoffrecycling in der EU letztlich existenziell bedroht hätten: Recycling ist eine energieintensive Tätigkeit, die unter besonderem Wettbewerbsdruck durch Recycling in Drittstaaten mit niedrigen Energiekosten wie etwa China und durch die kostengünstigere Verbrennung der Abfälle in Müllverbrennungsanlagen steht. Erschwerend kam hinzu, dass die industrielle Produktion von Primärkunststoffen auf der Liste förderungsfähiger Wirtschaftszweige geführt wurde und so von Umlagebefreiungen profitieren können sollte – die Produktion von Primärkunststoffen im Wege des Recyclings hingegen nicht. Dabei spielt das Recycling für die Ressourcen- und Rohstoffpolitik der EU eine besondere Rolle, die EU will sich zu einer Recyclinggesellschaft entwickeln und strebt Recyclingquoten von 70 Prozent an.
Peter Kurth: „Mit der Aufnahme in die Liste der förderungsfähigen Wirtschaftssektoren hat die Kommission die besondere Bedeutung des Recyclings für die Wirtschaft und den Umweltschutz anerkannt und für die notwendige Kohärenz zwischen der Umwelt- und Rohstoffpolitik einerseits und der Wettbewerbspolitik andererseits gesorgt. Recycling produziert wertvolle Sekundärrohstoffe und schont so die natürlichen Ressourcen. Die Einordnung des Recyclings als nichtförderfähige Dienstleistung wurde dieser Bedeutung schon lange nicht mehr gerecht“.
Die heute von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunía vorgelegten Beihilferichtlinien ermöglichen es der Bundesrepublik im parlamentarischen Verfahren nunmehr, die Recyclingbranche in die Umlagebefreiung aufzunehmen, was die Bundesregierung bereits mehrfach unterstützt hatte.
Nicht nur die Recycler von Kunststoffen, sondern auch die Recycler von Glas, Metall und Papier würden von der jetzt gefundenen Regelung profitieren.

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