Entsorgerverband bvse freut sich über Arbeitshilfe zur Industrie-Emissions-Richtlinie

"Wir begrüßen außerordentlich, dass die LAI-Arbeitshilfe ausdrücklich feststellt, dass es sich bei Abfall um keinen „gefährlichen Stoff“ im Sinne des § 3 Abs. 9, § 10 Abs. 1a BImSchG handelt", sagt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitshilfe.

Jetzt sei klargestellt, dass IED-Anlagen, die nur mit Abfällen umgehen, von der Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichts bei Neu- und Änderungsgenehmigung befreit seien. „Eine andere Bewertung wäre auch realitätsfremd gewesen und hätte unverhältnismäßig hohe Belastungen für unsere Unternehmen mit sich gebracht“, sagt Rehbock. „Diese jetzt veröffentlichte LAI-Bewertung entspricht im Übrigen auch unserer Rechtsauffassung, die wir schon am 4. November 2013, anlässlich unserer Kommentierung der Arbeitshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser, vertreten haben.“

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