Jetzt sei klargestellt, dass IED-Anlagen, die nur mit Abfällen umgehen, von der Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichts bei Neu- und Änderungsgenehmigung befreit seien. „Eine andere Bewertung wäre auch realitätsfremd gewesen und hätte unverhältnismäßig hohe Belastungen für unsere Unternehmen mit sich gebracht“, sagt Rehbock. „Diese jetzt veröffentlichte LAI-Bewertung entspricht im Übrigen auch unserer Rechtsauffassung, die wir schon am 4. November 2013, anlässlich unserer Kommentierung der Arbeitshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser, vertreten haben.“
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