Rheinland-Pfalz verabschiedet neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Einstimmig hat der Landtag in Rheinland-Pfalz das neue Landskreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet. Damit einher gehen neuen Verpflichtungen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und vor allem die Ausweitung ihrer Tätigkeit.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums in Rheinland-Pfalz werden erstmals öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, kommunales Stoffstrommanagement in ihren Abfallwirtschaftskonzepten zu berücksichtigen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung sollen laut Plan immer stärker die Versorgung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen übernehmen. So soll über ein Stoffstrommanagement Altpapier gesammelt und der Papierindustrie zugeleitet werden. Bioabfälle werden über die grüne Tonne gesammelt und in Biogas umgewandelt. Auch Altmetalle, alte Elektrogeräte oder Altkunststoffe werden einer erneuten Verwendung zugeführt.

Für Beratung der Kommunen sorgt nach Angaben des Ministeriums das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht mit seinem Kompetenzzentrum für Stoffstrommanagement.

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