BDE: Parlamentsvotum verschlechtert Vorschlag zum UVP-Verfahren

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) kritisiert das Votum des Europäischen Parlaments zur Novelle der UVP-Richtlinie und fordert Bürokratieabbau.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) kritisiert das Votum des Europäischen Parlaments zur Novellierung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie). Am 9. Oktober stimmten die Abgeordneten in erster Lesung mit knapper Mehrheit für den kontrovers diskutierten Bericht des italienischen Berichterstatters Andrea Zanoni, mit dem der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie weiter verschärft wird.

„Bereits der Umweltausschuss hat den Vorschlag der Kommission verschärft. Dem hat sich das Plenum des Europäischen Parlaments nun im Wesentlichen angeschlossen. Projektträgern würden durch diese weitere Verschärfung des ohnehin problematischen Vorschlags der Kommission zahlreiche neue Pflichten auferlegt. Das Ziel, das UVP-Verfahren zu beschleunigen, würde mit einem derartig erweiterten Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung klar verfehlt. Im Gegenteil: Es würde aufwändiger und komplizierter,“ sagt dazu BDE-Präsident Peter Kurth.

Wie und in welchem Umfang künftig Auswirkungen von Projekten auf Umwelt, Klima und biologische Vielfalt zu ermitteln sind, werde enorme Auswirkungen auf die Unternehmen haben. Genehmigungsverfahren würden langwieriger und teurer werden, so der BDE. Der Verband fordert einen deutlichen Bürokratieabbau.

Die Kommission hatte ihren Vorschlag zur Änderung der UVP-Richtlinie im Oktober 2012 vorgelegt. Im Juli 2013 hatten die Abgeordneten des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments dann über den Berichtsentwurf und rund 500 Änderungsanträge abgestimmt, die das UVP-Verfahren nach Meinung des BDE zu Lasten der Unternehmen verschlechtert haben. Nun hat das Plenum des Europäischen Parlaments über den Bericht und die Änderungsanträge abgestimmt. Ferner hat es dem Berichterstatter ein Mandat für direkte Verhandlungen mit dem Rat erteilt.

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