ElektroStoffV: „Das notwendige Werkzeug zur Erfüllung fehlt“

Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat steht die Inkraftsetzung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) unmittelbar bevor. Noch ist jedoch unklar, wie die formalen Vorgaben für die CE-Konformitätserklärung lauten. Das Bundesumweltministerium hat dem Vere-Verband mitgeteilt, dass der Vollzug dieser Verordnung Ländersache sei und ein entsprechendes Formblatt nicht vorliege.

Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Vere) wird nun eigenen Angaben zufolge die Bundesländer anschreiben und darum bitten, dass seinen Mitgliedern ein abgestimmtes Formblatt zur Verfügung gestellt wird, welches diese dann auch für ihre Lieferanten nutzen könnten. „Leider ist es wieder einmal so, dass gesetzliche Vorschriften verabschiedet wurden, ohne dass den Betroffenen das dafür notwendige Werkzeug zur Erfüllung an die Hand gegeben wird“, kommentiert der Verband anschließend.

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