EU-Kommission erhebt Klage gegen Italien

Die EU-Kommission verklagt Italien wegen der mangelhaften Behandlung von deponierten Abfällen vor dem EuGH. „Aufgrund der engen Auslegung der italienischen Behörden dessen, was eine ausreichende Abfallbehandlung darstellt, werden in der Region Latium Abfälle gelagert, die nicht entsprechend den EU-Rechtsvorschriften behandelt wurden“, sagt die Kommission.

Eine Untersuchung der EU habe gezeigt, dass einige der in Latium anfallenden kommunalen Abfälle vor der Deponierung nicht in einer Anlage für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA) aufbereitet worden seien, weil Latium nicht über ausreichende Kapazitäten in diesem Bereich verfüge.

In der Folge würden ein Teil der in der Malagrotta-Deponie und anderen Deponien in Latium gelagerten kommunalen Abfälle nicht der angemessenen Behandlung unterzogen, die eine ordnungsgemäße Sortierung von Abfällen in Abfallströme und die Stabilisierung des organischen Anteils der Abfälle umfasse, teilt die EU-Kommission mit. Nach jüngsten Angaben der italienischen Behörden entgehen in der Provinz Rom jährlich rund 735 000 Tonnen Abfälle der Behandlung. In der benachbarten Provinz Latina würden im Jahr etwa 120 000 Tonnen unbehandelt bleiben.

Italien sei der Ansicht, dass die in den Provinzen Rom und Latina deponierten Abfälle als behandelt betrachtet werden sollten, weil sie vor der Deponierung zerkleinert werden. Nach Auffassung der Kommission reicht jedoch das einfache Zerkleinern oder Schreddern unsortierten Abfalls vor der Deponierung nicht aus. Um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt sowie alle damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit weitest möglich zu vermeiden oder vermindern (entsprechend den Vorschriften der Deponierichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie), müsse die Behandlung auch eine ordnungsgemäße Sortierung der verschiedenen Abfallströme umfassen.

Angesichts der vorstehenden Ausführungen hat die Kommission eigenen Aussagen zufolge am 17. Juni 2011 ein Aufforderungsschreiben und am 1. Juni 2012 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Nach der Prüfung der Antworten der italienischen Behörden ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Mängel bei der Abfallbehandlung in Latium bis 2015 fortbestehen dürften.

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