BDE-Appell: Ungarn sollte Abfallgesetz an EU-Recht anpassen

Der BDE hat den Gesetzgebungsprozess in Ungarn bezüglich des neuen Abfallgesetzes in den vergangenen Monaten mit Sorge verfolgt, wie der Verband sagt. Denn die vorgesehenen Regelungen würden eine zwangsweise staatliche Mehrheitsbeteiligung an bislang privaten Entsorgungsunternehmen betreffen. Das Gesetz wird jetzt allerdings einer Prüfung unterzogen

Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) das bereits vom Parlament verabschiedete Abfallgesetz am 24. Oktober einer erneuten Prüfung an das Parlament zurückverwiesen. Er monierte unter anderem die mangelnde Beachtung geltenden EU-Rechts. Darüber hinaus biete das Gesetz nach seiner Ansicht nicht den nach der Verfassung vorgeschrieben Rechtsschutz gegen Entscheidungen der staatlichen Abfallagentur.

Das ungarische Parlament müsse nunmehr innerhalb von 60 Tagen reagieren. Hierfür bestünden drei Möglichkeiten: Es könne entweder das Gesetz ohne erneute Änderungen verabschieden oder die gerügten Punkte überarbeiten und das Gesetz dann verabschieden oder das gesamte Gesetz erneut verhandeln. Politische Beobachter erwarten, so der BDE, dass das Parlament von der zweiten Möglichkeit Gebrauch machen wird.

Den vom ungarischen Präsidenten erteilten Auftrag zur erneuten Prüfung des Abfallgesetzes begrüßt der Entsorgerverband ausdrücklich. BDE-Präsident Peter Kurth: „Das Parlament sollte jetzt die Chance nutzen, um alle mit dem EU-Recht bislang nicht vereinbaren Regelungen in dem Gesetz nachzujustieren. Denn diese werden zum Teil bereits von der Europäischen Kommission in einem EU-Pilot-Verfahren kritisch hinterfragt. So könnte Ungarn einer von Brüssel verordneten Korrektur des Gesetzes zuvorkommen.“

Unabhängig davon ist seit einigen Monaten ein Verfahren gegen Ungarn wegen nicht fristgerechter Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig. Die Frist hierfür ist bereits seit Dezember 2010 abgelaufen. Die Kommission hat in dem Verfahren finanzielle Sanktionen von rund 27.000 Euro pro Tag beantragt, die ab der Urteilsverkündung so lange gezahlt werden müssen bis die Vorschriften umfassend umgesetzt sind. Eine Entscheidung des Gerichtshofs ist dem Vernehmen nach nicht vor dem Frühjahr 2013 zu erwarten.

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