ASA sieht Licht und Schatten im BMU-Thesenpapier

Grundsätzlich befürwortet die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) den im BMU-Thesenpapier formulierten Ansatz zu einer Reform der Wertstofferfassung. „Es ist sehr zu begrüßen, dass das BMU damit die Mängel der Verpackungsverordnung anerkennt und beheben will“, sagt Thomas Grundmann. Der ASA-Vorsitzende ist aber nicht rundum zufrieden.

Auch wenn die ASA die vom BMU definierten Ziele nach Transparenz, hohen ökologischen Anforderungen, Verursachungsgerechtigkeit, Bürgerfreundlichkeit und Kosteneffizienz uneingeschränkt teilt, der ASA-Vorsitzende hat doch etwas zu bemängeln: Nicht nachvollziehbar sei nämlich aus Sicht der ASA der Versuch, das Wertstoffgesetz als Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu sehen.

„Die Verpackungsverordnung ist aus unserer Sicht auf Grund der Vielzahl von Mängeln, die selbst nach einer 5. Novelle nicht behoben wurden, gescheitert. Wir sollten die Chance nutzen, das Wertstoffgesetz unabhängig von der Verpackungsverordnung neu zu formulieren, um die Ziele zu erreichen“, so Grundmann weiter.

Nach Meinung der ASA sollte im neuen Wertstoffgesetz das stoffliche Verwerten im Vordergrund stehen. Die Quotenvorgaben sollten sicher und nachvollziehbar sein, was sich durch die organisatorische Federführung der Kommunen erreichen ließe. Gleichzeitig würde dann mit einem Ansprechpartner für die gesamte Müllabfuhr die Bürgerfreundlichkeit erhöht und mit der „Organisation aus einer Hand“ zur Kosteneffizienz beigetragen.

Eine privatwirtschaftliche Sammlung bleibt nach Grundmanns Vorstellung damit weiter möglich. „Bereits heute werden schon zum Großteil private Entsorger für die Sammlung durch die Kommunen eingesetzt“, macht Grundmann deutlich. Er führt weiter aus, dass auch im Bereich der Sortierung und Vermarktung der größte Teil heute privatwirtschaftlich organisiert werde und hochgradig innovativ sei.

Weiter führt die ASA aus, dass eine Wertstofftonne ein Weg zur Erreichung der Ziele sein kann, diese dürfe aber nicht flächendeckend vorgeschrieben sein. Das Gesetz formuliere und kontrolliere das Ziel, über den Weg entscheide die Politik vor Ort. Somit würden die abfallwirtschaftlichen Strukturen berücksichtigt und vom Bürger schon bezahlte Infrastruktur geschützt. Der Wettbewerb um das beste System vor Ort zur Erfüllung der Quoten werde damit eröffnet. Die ehrliche Quotenerfüllung sei entscheidend, dabei dürfe auch die Getrenntsammlung kein Dogma sein. Die Produktverantwortung sollte durch finanzielle Beteiligung der Produzenten weiter aufrechterhalten bleiben. Ein „bürokratisches Monster“ mit hohen Transaktionskosten und völliger Intransparenz, wie es aktuell der Fall sei, muss nach Auffassung des Verbandes verhindert werden.

Grundmann wünscht sich eine ehrliche Diskussion die klärt, wie weit das stoffliche Recycling gehen soll, was man bereit ist dafür auszugeben und wer es bezahlt. „Genau diese Diskussion um das Kernziel Recycling ist meines Erachtens bisher viel zu kurz gekommen“, so der Vorsitzende abschließend.

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