Anzeige

ELS GmbH erwirkt einstweilige Verfügung gegen BellandVision

Die Europäische LizenzierungsSysteme (ELS) GmbH hat vor dem Landgericht Bayreuth eine einstweilige Verfügung gegen BellandVision erwirkt. Das Landgericht habe Beschluss wegen unlauteren Wettbewerbs erlassen.
Anzeige

Ohne mündliche Verhandlung habe das Landgericht Bayreuth allen Anträgen der Europäische LizenzierungsSysteme (ELS) GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben, wie der Dienstleister bei der Verpackungslizenzierung weiter ausführt.

Mitarbeiter der BellandVision GmbH hätten wiederholt behauptet, die ELS könne keine dualen Mengen anbieten, verfüge über keine eigenen Branchenlösungen, nehme keine Verpackungen zurück und würde keine richtigen Nachweise über erfolgte Leistungen erbringen. Ferner sei die ELS gegenüber Kunden und Potenzialkunden als Lizenzmakler dargestellt worden.

Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bayreuth habe mit sofortiger Wirkung wegen Dringlichkeit einen Beschluss erlassen, demzufolge BellandVision keine der Behauptungen mehr aufstellen dürfe. „Das Urteil ist ein ganz wichtiges Signal für die Vertrauenswürdigkeit der ELS“, sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. „Es kann nicht angehen, dass die BellandVision wiederholt mit falschen Behauptungen in den Markt geht und Kunden verunsichert. Jetzt gibt es einen klaren Beschluss, der uns in unserer Geschäftspolitik bekräftigt und unseren Auftraggebern die Rechtssicherheit bestätigt, die wir ihnen versprechen.“

Quelle: ELS, mku
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link