Wertstoffgesetz: Handel und Hersteller
bereiten ‚Zentralen Stelle’ vor

Handel und Hersteller bereiten derzeit organisatorische Vorkehrungen für die Errichtung einer ‚Zentralen Stelle’ im Sinne eines zukünftigen Wertstoffgesetzes vor. Hierzu haben sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet.

Mitglieder der neuen Gesellschaft sind die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Markenverband sowie die BKV Plattform für Kunststoff und Verwertung. Die GbR wurde als vorläufige Organisationsstruktur gewählt. Alle Beteiligten verfolgen das Ziel, eine ‚Zentrale Stelle’ in der Rechtsform einer Stiftung zu gründen, sobald das Wertstoffgesetz in Kraft getreten ist.

Wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Gesellschaft heißt, wollen die Beteiligten mit der Gründung der GbR die Bereitschaft der Wirtschaft zur Übernahme ihrer Verantwortung dokumentieren.

Künftige Aufgaben einer ‚Zentralen Stelle’ sollen insbesondere die Registrierung und Mengenmeldung von Verpflichteten sein, die im Rahmen einer erweiterten Produktverantwortung nicht nur für die Rücknahme von Verkaufsverpackungen, sondern auch von bestimmten Waren aus Kunststoff und Metallen verantwortlich sein werden.

Die Initiatoren arbeiten derzeit mit Nachdruck daran, anstehende Fragen zu beantworten. Weitere Verpflichtete werden zur Mitarbeit eingeladen.

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