Künftiges Wertstoffgesetz nimmt langsam Züge an

Das Wertstoffgesetz wird langsam konkreter. Gestern hat Bundesumweltminister Peter Altmaier das „Thesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung“ vorgestellt. Diese solle den Bürgern mit einem bundesweit einheitlichem Zuweisungskatalog angeboten werden, wie es im BMU-Papier heißt.

Gemeinsam erfasst werden sollen mit dem Wertstofferfassungssystem Verpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen. Holz, Textilien, Gummi, Batterien und Elektrogeräte seien davon ausgeschlossen. Durch eine zusätzliche Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen könnten pro Jahr und Einwohner zusätzlich 7 Kilogramm an Wertstoffen erfasst werden, zitiert das Thesenpapier Studien des BMU und des Umweltbundesamts. Das ergäbe in der Summe eine Jahresmenge von circa 570.000 Tnnen. Umstritten sei allerdings noch die Trägerschaft des Erfassungssystems.

Darüber hinaus sieht das Bundesumweltministerium (BMU) die Produktverantwortung als „tragendes Prinzip“. Im Thesenpapier wird über eine Ausweitung der Produktverantwortung auf die Hersteller und Vertreiber stoffgleicher Nichtverpackungen nachgedacht. Als ein weiteres zentrales Element sieht das BMU die Schaffung einer „Zentralen Stelle“ zur Überwachung des Systems und Vermeidung von Ausweichreaktionen. Umstritten sei allerdings noch die Trägerschaft des Erfassungssystems.

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