EU-Kommission: strengere Vorschriften für Schiff-Recycling

Die Europäische Kommission hat neue, strengere Vorschriften für das Abwracken von Schiffen vorgeschlagen. Damit solle gewährleistet werden, dass europäische Schiffe künftig nur in Anlagen abgewrackt werden, die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten und nach umweltverträglichen Methoden arbeiten. Das teilt die Kommission mit.

Jedes Jahr werden nach Angaben der EU-Kommission mehr als 1.000 ausgediente große Handelsschiffe wie Tank- und Containerschiffe verschrottet, aber viele europäische Schiffe enden in unternormigen Anlagen an südasiatischen Gezeitenstränden. Diese Anlagen arbeiteten zumeist ohne die Umweltschutz- und Sicherheitsvorkehrungen, die zur Bewirtschaftung der in ausgedienten Schiffen vorhandenen Gefahrstoffe (wie Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), Tributylzinn und Ölschlamm) erforderlich seien. Die Folge seien hohe Unfallraten und Gesundheitsrisiken für die Arbeiter sowie eine verheerende Umweltverschmutzung.

Umweltkommissar Janez Potočnik bemerkte dazu: „In der Praxis hat sich die Lage im Sektor Schiffsrecycling zwar schon gebessert, viele Anlagen arbeiten aber immer noch unter gefährlichen und umweltschädigenden Bedingungen. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass unsere Altschiffe in einer Weise abgewrackt werden, die die Gesundheit der Werftarbeiter und die Umwelt nicht gefährdet. Damit senden wir ein deutliches Signal, dass dringend in die Modernisierung von Abwrackanlagen investiert werden muss.“ Kommissar Potočnik hat diese Verordnung gemeinsam mit Vizepräsident und Verkehrskommissar Siim Kallas vorgelegt.

Die neuen Vorschriften (in Form einer Verordnung) sehen eine Besichtigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsregelung für große Handelsseeschiffe vor, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates fahren, und decken den gesamten Lebenszyklus dieser Schiffe (von Bau über Betrieb bis hin zum Abwracken) ab.

Die Regelung baut laut EU-Kommission auf dem Übereinkommen von Hongkong über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen auf, das 2009 angenommen wurde. Der Kommissionsvorschlag hat zum Ziel, das Übereinkommen schnell umzusetzen, ohne seine Ratifizierung und sein Inkrafttreten abzuwarten, denn dieser Prozess wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um das formelle Inkrafttreten des Hongkong-Übereinkommens zu beschleunigen, hat die Kommission auch einen Beschlussentwurf vorgelegt, mit dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das Übereinkommen zu ratifizieren.

Inventarliste aller an Bord befindlichen Gefahrstoffe

Nach der neuen Regelung muss für europäische Schiffe ein Inventar der an Bord befindlichen Gefahrstoffe aufgestellt und eine Inventarbescheinigung beantragt werden. Die an Bord befindlichen Gefahrstoffe (einschließlich Frachtrückstände, Schweröl et cetera) müssen reduziert werden, bevor das Schiff an eine Abwrackwerft überführt wird.

Abwrackwerften werden künftig eine Reihe vom Umwelt- und Sicherheitsauflagen erfüllen müssen, um in eine Liste der weltweit zugelassenen Abwrackwerften aufgenommen zu werden. Europäische Schiffe dürfen nur in Anlagen verschrottet werden, die auf dieser Liste stehen. Einige der künftigen Auflagen für die Abwrackwerften gehen laut Kommission über die Auflagen des Hongkong-Übereinkommens hinaus. Dadurch werde gewährleistet, dass europäische Schiffe leichter rückverfolgt werden und die beim Demontieren anfallenden Abfälle (und etwaige darin enthaltene Gefahrstoffe) auf umweltverträgliche Weise bewirtschaftet werden können.

Um die Einhaltung der Regelung zu gewährleisten, werden Schiffseigner künftig verpflichtet, die nationalen Behörden zu unterrichten, wenn sie beabsichtigen, ein Schiff zum Abwracken zu überführen. Indem sie die Liste der Schiffe, für die sie eine Inventarbescheinigung ausgestellt haben, mit der Liste der Schiffe vergleichen, die in zugelassenen Werften abgewrackt wurden, könnten die Behörden illegale Abwrackmanöver leichter aufdecken. Die in der Verordnung vorgeschlagenen Sanktionen würden auch spezifischer und präziser sein.

Der Vorschlag der Kommission wird dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Erörterung zugeleitet.

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