KrWG-Diskussion beim Parlamentarischen Frühstück

Die Themen Wettbewerb zwischen privater und kommunaler Entsorgungswirtschaft sowie die Auswirkungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes diskutierte der Vorstand des Verbands der Bayerischen Entsorgungsunternehmen bei einem Frühstück mit Landtagsabgeordneten der Freien Wähler im Bayerischen Landtag. Dabei betonte VBS-Präsident Otto Heinz in seinem Statement, dass insbesondere die Regelung zur gewerblichen Sammlung im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Privatwirtschaft inakzeptabel sei.

„Preiswert, kompetent und umweltfreundlich – die mittelständisch geprägte bayerische Abfallwirtschaft arbeitet erfolgreich und gut.“ Dies betonte der Partei- und Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, bei dem Gespräch mit dem VBS-Vorstand. Besonders erfreulich sei, dass Bayern mit seiner Verwertungsquote von 72 Prozent Spitze im Ländervergleich sei. Damit leiste die bayerische Abfallwirtschaft einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zur Rohstoffversorgung der heimischen Industrie. „Wertschöpfung und Arbeitsplätze sollen in der Region bleiben. Deshalb setzen sich die Freien Wähler für Entsorgung und Recycling durch mittelständische Unternehmen in Kooperation mit den Kommunen ein“, betonte Aiwanger.

„Abfall ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass die öffentliche Hand selbst diese Leistungen erbringen muss.“ Bei diesem Grundsatz bestand Einigkeit zwischen der FW-Landtagsfraktion und dem Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen. Die VBS-Vertreter bezogen eigenen Angaben zufolge eindeutig Stellung und setzten sich für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft ein.

So kritisiert der VBS die Regelung zur gewerblichen Sammlung im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie das Steuerprivileg kommunaler Eigenbetriebe. Nachdrücklich hätten sich die anwesenden VBS-Vorstandsmitglieder dafür ausgesprochen, dass bei dem angekündigten Wertstoffgesetz eine Regelung auf privatwirtschaftlicher Basis getroffen werden sollte. Die Vergabe der Aufträge für Sammlung, Sortierung und Verwertung der Wertstofftonne sollten in einem fairen Wettbewerbsverfahren vergeben werden, idealerweise durch eine staatlich beliehene und neutrale Stelle.

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