Konzessionen: Abwasserentsorgung gehört nicht in Richtlinie

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das erneut deutliche Votum des Bundesrats gegen die von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinie zu Konzessionen. Mit Recht rüge der Bundesrat eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch die Richtlinie. Die von der Kommission geplante Verschärfung des Vergaberechts für Konzessionen greife tief in kommunale Strukturen der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland ein.

Die EU-Kommission wolle das Vergaberecht verschärften mit dem Ziel des Ausbaus von Private-Public-Partnership-Strukturen gerade auch in der Wasserwirtschaft, erklärt der VKU.

Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Die Wasserver- und die Abwasserentsorgung muss aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger setzen bei ihrem wichtigsten Lebensmittel auf kommunale Verantwortung und kommunalwirtschaftliche Leistungserbringung. Beides darf durch die Brüsseler Pläne für ein verschärftes Vergaberecht nicht untergraben werden.“ Besser wäre eine völlige Zurückweisung des Richtlinienvorschlags.“

Die Bundesländer stellen luat Reck richtigerweise fest, dass die EU-Kommission nicht die Notwendigkeit für ihren Vorschlag erläutern konnte. Schon heute ist ausreichend geklärt, wie Konzessionen erteilt werden müssen.“

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