Haftstrafe für Löbbert-Brüder bestätigt

Die Akte eines der größten deutschen Strafprozesse um Wirtschaftskriminalität ist nun endgültig geschlossen: Im Fall der Dülmener Unternehmerbrüder Dieter und Johannes Löbbert ist das Urteil von je siebeneinhalb Jahren rechtskräftig, wie das Landgericht Münster heute mitteilte.

Beide Angeklagten hatten das Urteil der 12. Strafkammer vom Februar dieses Jahres beim Bundesgerichtshof angefochten. Am 7. Dezember haben die Karlsruher Richter die Revision allerdings verworfen.

Die Brüder hatten über mehrere Jahre Bilanzen ihrer Entsorgungsfirmen manipuliert. Mithilfe von Luftrechnungen hatten die Unternehmer mehr als 120 Millionen Euro zwischen der Konzernmutter und verschiedenen Unterfirmen hin- und hergeschoben. Der Betrugsschaden wird, so das Landgericht Münster, mit 300 Millionen Euro beziffert.

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