Heizwertkriterium im neuen Abfall-Gesetz konkretisieren

Das im Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes enthaltene Heizwertkriterium von 11.000 Kilojoule pro Kilogramm Abfall reicht allein nicht aus, um das Recycling gegenüber der energetischen Verwertung grundsätzlich besser zu stellen. Diese Ansicht vertritt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). Das sehe auch die EU-Kommission so, die in ihrer Stellungnahme zu bedenken gab, dass das Recycling bestimmter Abfälle trotz eines hohen Heizwertes ressourceneffizienter sein könnte als die energetische Verwertung.

Der Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Abfallwirtschaft, Gerd Bollmann, nahm die Kritik der EU-Kommission zum Anlass, bei der Bundesregierung nachzuhaken. Er wollte von der Bundesregierung wissen, ob die Regelungen zum Heizwertkriterium nun überarbeitet werden. Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums (BMU), sah in ihrer Antwort jedoch dafür keine Notwendigkeit.

Reiche machte deutlich, dass bei der Entscheidung für oder gegen die stoffliche Verwertung neben der Beachtung der Regeln zum Heizwertkriterium schon gemäß des Gesetzentwurfs der Bundesregierung weitere Punkte geprüft werden müssten, wie beispielsweise die technische Durchführbarkeit oder die Wirtschaftlichkeit der Verwertungsmaßnahme. Dem Heizwert von 11.000 Kilojoule käme im Gesetz von daher nur eine „Auffang- und Übergangsfunktion“ zu. Soweit eine weitere Feinsteuerung von Abfallströmen gefordert ist, könnte dies in Rechtsverordnungen festgelegt werden.

Der bvse teilt zwar die Auffassung des BMU, dass das Heizwertkriterium eine Auffang- und Übergangsfunktion darstellt. Eine Konkretisierung erst in nachgeordneten Vorschriften könne aber eine echte Vorrangposition für die stoffliche Verwertung und damit die gewünschte Lenkungswirkung zu mehr Recycling nicht sicherstellen. „Der Verweis auf Bundesverordnungen, die noch erlassen werden müssen, um Feinjustierungen vorzunehmen, reicht nicht aus. Grundsätzliche Weichenstellungen bedürfen der gesetzlichen Regelung“, ist bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock überzeugt. „Wir fordern daher nicht erst seit der Sachverständigenanhörung, dass das Heizwertkriterium um den Grundsatz der Kaskadennutzung und eines Vorbehandlungsgebotes im Kreislaufwirtschaftsgesetz ergänzt wird“, macht Rehbock deutlich.

“Neues Abfallrecht muss klares Signal für mehr Recycling setzen“

Bei der Nutzungskaskade hätte das Recycling, beziehungsweise die Erzeugung einer stofflich verwertbaren Materialfraktion, oberste Priorität. So lange wie möglich und wirtschaftlich sinnvoll müssten die stofflichen Eigenschaften der Wertstoffe genutzt werden, mahnt der bvse. „Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz muss ein klares Signal für mehr Recycling setzen. Es ist daher erfreulich, dass im laufenden Gesetzgebungsverfahren eine parteiübergreifende Tendenz zur Verankerung dieses Prinzips in der Gesetzesnovelle erkennbar ist“, meint Rehbock.

Nicht zufrieden zeigt sich Rehbock jedoch damit, dass bisher hochwertige und ressourcenschonende Produkte aus Sekundärrohstoffen im öffentlichen Beschaffungswesen noch eine untergeordnete Rolle spielen. Deshalb hält der bvse eine Konkretisierung im Gesetz für notwendig, damit öffentliche Vergabestellen im Rahmen ihrer Beschaffungsmaßnahmen Vor- oder Endprodukten aus recycelten Materialien verstärkt berücksichtigen. „Den bloßen Lippenbekenntnissen muss zukünftig reales Handeln folgen“, fordert der bvse-Hauptgeschäftsführer.

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