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Höherer Mindeststundenlohn in der Abfallbranche

Für rund 700.000 Beschäftigte in Abfallwirtschaft, Baugewerbe und Bergbauspezialarbeiten gelten künftig neue gesetzliche Mindestlöhne. Das Bundeskabinett hat den Folgeverordnungen zugestimmt, wie die Bundesregierung auf Ihrer Online-Seite mitteilt. In der Abfallbranche wird der bundesweite Mindeststundenlohn demnach von 8,24 Euro auf 8,33 Euro angehoben. Die Verordnung gelte ab 1. November 2011 bis 31. März 2012.
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Im Baugewerbe werden die bundesweiten Mindeststundenlöhne laut Bundesregierung ab dem 1. Januar 2012 stufenweise angehoben: In Westdeutschland erhöhe sich der Mindestlohn für Facharbeiter von 13 Euro über 13,40 Euro im Jahr 2012 auf 13,70 Euro im Jahr 2013. In Berlin verlaufe die entsprechende Stufenerhöhung von 12,85 Euro auf 13,25 Euro im Jahr 2012 und auf 13,55 Euro im Jahr 2013.

In Westdeutschland und Berlin erhöhe sich der Mindestlohn für ungelernte Arbeiter von 11 Euro auf 11,05 Euro im Jahr 2012 und bleibe dann im Jahr 2013 unverändert. In Ostdeutschland gebe es bereits jetzt einen einheitlichen Mindestlohn für Facharbeiter und ungelernte Arbeiter. Der Mindeststundenlohn erhöhe sich von derzeit 9,75 Euro auf 10 Euro im Jahr 2012 und auf 10,25 Euro im Jahr 2013. Die Verordnung wird laut Bundesregierung ab 1. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2013 gelten, die Anhebung der Löhne erfolgt ab 1. Januar 2012.

In der Branche der Bergbauspezialarbeiten wird der bundesweite Mindeststundenlohn in Höhe von 11,53 Euro für einfache bergmännische Arbeiten bzw. in Höhe von 12,81 Euro für fachliche Arbeiten festgesetzt. Die Verordnung gilt ab dem 1. November 2011 bis zum 31. März 2013.

Quelle: Bundesregierung, mku

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