Für die rund 175.000 Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gelten ab Anfang Februar neue Lohnuntergrenzen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett passiert, wie die Bundesregierung mitteilt.
Für die rund 175.000 Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gelten ab Anfang Februar neue Lohnuntergrenzen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett passiert, wie die Bundesregierung mitteilt.
Für rund 700.000 Beschäftigte in Abfallwirtschaft, Baugewerbe und Bergbauspezialarbeiten gelten künftig neue gesetzliche Mindestlöhne. Das Bundeskabinett hat den Folgeverordnungen zugestimmt, wie die Bundesregierung auf Ihrer Online-Seite mitteilt. In der Abfallbranche wird der bundesweite Mindeststundenlohn demnach von 8,24 Euro auf 8,33 Euro angehoben. Die Verordnung gelte ab 1. November 2011 bis 31. März 2012.
Die Realisierung der Verdi-Forderungen in der privaten Entsorgungswirtschaft hätte gravierende Folgen für alle Entsorgungsbetriebe. Dieser Meinung ist die BDSV. Eigenen Worten zufolge stärkt sie in der laufenden Tarifauseinandersetzung dem Arbeitgeberverband BDE bei seiner ablehnenden Haltung den Rücken. Anknüpfungspunkt sei die Forderung, außer einer linearen Entgelterhöhung um 3 Prozent auch die untersten beiden Tarifgruppen zu streichen.
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