Höherer Mindestlohn für die Abfallwirtschaft festgelegt

Für die rund 175.000 Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gelten ab Anfang Februar neue Lohnuntergrenzen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett passiert, wie die Bundesregierung mitteilt.

Der Mindeststundenlohn wird nach Mitteilung der Bundesregierung ab 1. Februar 2013 von 8,33 Euro auf 8,68 Euro angehoben. Die Rechtsverordnung gilt bis 30. Juni 2014.

Die Rechtsverordnung legt den Mindeststundenlohn verbindlich fest. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in der Abfallwirtschaft verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen. Dies gilt auch für die Straßenreinigung und den Winterdienst.

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