AGR stellt abschließenden arbeitsmedizinischen Bericht vor

Auch bei den sieben ehemaligen Beschäftigten des AGR-Zwischenlagers in Gelsenkirchen liegen keine Auffälligkeiten vor. Das geht aus den arbeitsmedizinischen Untersuchungen hervor, die im Zuge der Blutuntersuchung nach dem PCB-Fund Anfang Februar im AGR-Zwischenlager durchgeführt wurden. Das hat die Unternehmensgruppe mitgeteilt.

Die Ergebnisse der 17 aktiven Beschäftigten und von 16 ehemals Beschäftigten waren laut ärztlichem Bericht ebenfalls ohne medizinische Auffälligkeiten und wurden bereits am 28. März bekannt gegeben. Damit liegen jetzt die Ergebnisse aller 40 untersuchten Personen vor. Die aktiven Beschäftigten sowie die Beschäftigten aus den letzten fünf Jahren seien nach den PCB-Messungen im Zwischenlager am 2. Februar seit dem 23. Februar an drei Untersuchungsterminen zur Blutentnahme gebeten worden, wie AGR weiter mitteilt.

Die Arbeitsbereiche des Zwischenlagers in Gelsenkirchen seien nach Maßgabe eines mit der Bezirksregierung Münster abgestimmten Reinigungskonzeptes durch ein Fachunternehmen gesäubert worden. Die Bezirksregierung habe die bis dahin gesperrten Arbeitsbereiche des Zwischenlagers am 31. März zur Wiederinbetriebnahme freigegeben, nachdem die AGR den Nachweis des Reinigungserfolgs erbracht hatte. Seit dem 4. April werden die Arbeitsbereiche nach AGR-Auskunft wieder genutzt.

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