bvse äußert Unmut über Novelle des Abfallrechts

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht der Entsorgerverband bvse „als Rückschritt“. „Die Novelle zeigt keine Perspektive in Richtung ressourceneffizienter Stoffstromwirtschaft auf", machte bvse-Präsident Burkhard Landers bei der Jahrestagung des Verbandes deutlich. Er fordert zudem, dass künftig alle zuständigen Kommunen Entsorgungsdienstleistungen ausschreiben sollten.

Bei der Jahrestagung des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung in Hamburg betonte der zuvor einstimmig wiedergewählte bvse-Präsident, dass es die Unternehmerschaft nicht verstehen könne, warum ausgerechnet „in unserer Branche Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Unternehmen“ nicht möglich sein solle. Landers: „Wir wehren wir uns dagegen, dass private Sammelstrukturen, die sich über Jahrzehnte in Deutschland bewährt haben, quasi per Verwaltungsakt verboten werden können. Mit welchem Recht wird in dieser sozialen Marktwirtschaft überhaupt darüber diskutiert, die wirtschaftliche Betätigung von privaten Unternehmen ohne Not und Anlass in Frage zu stellen.“

Landers: „Wir wollen keine Flickenteppichregelungen“

Dabei stellte er klar, dass es für den bvse immer selbstverständlich gewesen sei, dass „wir als Verband überwiegend mittelständischer Unternehmen die Kommunen als regionalen Kooperationspartner sehen“. Landers betonte: „Wir wollen keine Flickenteppichregelungen und wir sind auch nicht Verfechter des Häuserkampfes. Wir erkennen die politische Rolle der Kommunen an, die demokratisch legitimiert, das Steuerungs-, Lenkungs- und Planungsrecht ausüben sollen. Aber wir wollen einen fairen Marktzugang! Und deshalb lautet unser Vorschlag: 100 statt 60 Prozent!“ Bisher wählen 60 Prozent der Kommunen den Weg über die Ausschreibung und beauftragen dann den günstigsten Anbieter. Dieser hohe Prozentsatz zeigt nach Meinung des bvse, dass sich der Weg über die Ausschreibung in der Praxis bewährt habe.

Der mittelständische Verband ist daher der Auffassung, dass statt 60 Prozent zukünftig 100 Prozent der zuständigen Kommunen eine solche Ausschreibung vornehmen sollen. An diesen Ausschreibungen können sich alle privaten Marktteilnehmer – wie auch kommunale Unternehmen – auf gleicher Augenhöhe beteiligen dürfen. Das Ergebnis werde eine bürgernahe, wettbewerbsintensive, effiziente und innovative Entsorgung sein, und zwar ohne Bevorzugung von bestimmten Anbieterkreisen und zu transparenten sowie marktgerechten Preisen.

Unzufrieden zeigte sich der bvse auch über die seiner Meinung nach unzureichende Absicherung der stofflichen Verwertung gegenüber der Verbrennung. Landers: „Hier kann das Gesetz mehr leisten und hier muss es mehr leisten. Wir dürfen nicht ausblenden, dass wir im Markt mit enormen Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen zu kämpfen haben, die zu Dumpingpreisen führen.“ Gegen diese Dumpingpreise könne man nicht konkurrieren, wenn man die Wertstoffe aus Abfallgemischen heraus sortieren oder die Wertstofffraktionen vorbehandeln müsse. Die Rutschbahn in Müllverbrennungsanlagen sei so programmiert und das Recycling habe das Nachsehen.

Strauß von Maßnahmen

Der bvse hat daher in seiner Stellungnahme zu dem vorliegenden Referentenentwurf einen ganzen Strauß von Maßnahmen vorgeschlagen, wie Landers berichtete, denn die Heizwertklausel für sich genommen könne den Vorrang der stofflichen Verwertung nicht sichern. Erforderlich wären vielmehr viele kleine Schritte, die eher zum Ziel führen könnten.

So bedürfe es aus Verbandssicht eines Vorbehandlungsgebots für gemischt gesammelte Wertstofffraktionen, der Einführung einer Nutzungskaskade, spezieller Recyclingquoten für Kunststoffe als am dramatischsten bedrohtem Stoffstrom im untergesetzlichen Regelwerk, dem Ausbau des grünen Beschaffungswesen und der Verankerung entsprechender Vorschriften im Produktverantwortungsbereich, dem Ausbau der Getrennthaltungspflichten sowie im Vergleich zu den EU-Vorgaben erhöhten Recyclingquoten.

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