Klage gegen BSR-Finanzvorstand Kramm abgelehnt

Das Landgericht Berlin hat heute entschieden, die Anklage gegen den Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung (BSR), Lothar Kramm, nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Das hat BSR bekannt gegeben. Kramm wurden Bestechlichkeit und Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen den BSR vorgeworfen.

Vorstand und Aufsichtsrat der BSR hatten aus Kenntnis der internen Verfahrensabläufe und Dokumente eigenen Angaben zufolge ausführliche Sachaufklärung betrieben und waren vor diesem Hintergrund überzeugt, dass die gegen den BSR-Finanzvorstand von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe nicht haltbar sind.

Dazu der BSR-Aufsichtsratsvorsitzende Harald Wolf: „Die Mitglieder des Aufsichtsrates der BSR sehen sich durch die Entscheidung des Landgerichtes in dieser Überzeugung bestätigt.“ Auch die Vorstandsvorsitzende der BSR, Vera Gäde-Butzlaff, zeigte sich erleichtert: „Ich freue mich, dass mit dieser Entscheidung eine schwere Belastung von der BSR genommen wurde.“

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