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Übergangsfrist für Getrenntsammlung von Biomüll nicht nötig

Die im Entwurf zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehene Getrenntsammlung von Bioabfällen stößt beim Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen (VBS) auf Zustimmung. Allerdings sei eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2015 nicht notwendig. Das betonte VBS-Präsident Otto Heinz bei der gestrigen Fachtagung „Aktuelle Problemstellung der Bioabfallverwertung“.
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„Unser Land kann auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung bei der getrennten Sammlung und Behandlung von Bioabfällen zurückgreifen. Es bestehen bereits funktionierende Systeme, die nur weiter ausgebaut werden müssen. Dies bedarf daher nur einer geringen Vorlaufzeit“, sagte Heinz.

An der Tagung in Schwandorf nahmen Referenten aus Wissenschaft, Verbänden und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit stellten in ihren Vorträgen die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Getrenntsammlung von Bioabfällen heraus.

So unterstrich Matthias Wendland von der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in seinem Vortrag die Bedeutung der Humuswirkung und der Nährstoffwirkung von
Komposten für landwirtschaftlich genutzte Flächen und kam zu dem klaren Fazit:
„Kompost – wir brauchen ihn“. Bertram Kehres von der Bundesgütegemeinschaft Kompost kam zu dem gleichen Ergebnis und legte dar, dass seit Jahren die Nachfrage nach Qualitätskomposten steige. Waren vor einigen Jahren noch Zuzahlungen bei
Komposten nicht unüblich, so wird Kompost heute auch monetär als ein werthaltiges
Produkt anerkannt.

Siegfried Kreibe vom Augsburger bifa Umweltinstitut berichtete über die Ergebnisse der vor kurzem veröffentlichten Studie „Ökoeffiziente Verwertung von Bioabfällen und Grüngut in Bayern“, in welcher die Umweltwirkungen und Kosten der Kompostierung von Biomüll, der Vergärung zu Biogas und der Mitverbrennung mit dem Hausmüll detailliert unter die Lupe genommen wurden. In dieser Bearbeitungstiefe sei die Bioabfall-Behandlung bislang noch nicht untersucht worden. Nicht nur Treibhauseffekt, Versauerung, Nährstoffanreicherung, Ozonbildung, Humantoxizität und Ökotoxizität würden in der Berechnung der Ökoeffizienz „auf den Punkt gebracht“, sagte Kreibe. Aus dieser bifa-Studie ließen sich zahlreiche weitere Argumente für die Kompostierung und/oder Vergärung von Bioabfällen herauslesen.

Quelle: VBS, mku

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