Grauzonen im Abfallrecht

Die Entsorgungswirtschaft hat eine Schattenseite. Abfälle suchen sich meist den Weg des geringsten Widerstands – Kontrollbeamte schauen oft hilflos zu. Und legal arbeitende Entsorgungsunternehmen sind sauer auf jene Unternehmen, die die Grauzonen im Abfallrecht zu ihren Lasten ausnutzen.

Immer öfter müssen sich deutsche Zollbeamte mit Abfällen beschäftigen, die als Produkte deklariert sind. Und immer öfter müssen die Landeskriminalämter der verschiedenen Bundesländer die illegale Verfüllung von Abfällen in Ton- und Kiesgruben aufklären.

In Deutschland gibt es keine konkreten Zahlen über illegale Abfallablagerungen und -exporte. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern. Bei Recherchen stößt man allenfalls auf Vermutungen, bestenfalls auf grobe Schätzungen, aber keinesfalls auf belastbare Daten.

Aber nahezu jeder, der danach gefragt wird, ist sich sicher, dass nur die berühmte Spitze vom Eisberg sichtbar ist. Die Dunkelziffer könne man nur erahnen.

Lesen Sie in der am Montag, 22. Februar, erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins, warum sich Kontrollorgane mit der Überwachung von Abfallexporten und Abfallablagerungen so schwer tun.

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