Bayern wehrt sich gegen Abfallvermeidungspläne

Bei der Umsetzung der EU-Aballrahmenrichtlinie in nationales Recht sollte das Umweltrecht in Deutschland nicht noch verschärft werden. Dies sagte die Staatssekretärin im Bayerischen Umweltministerium, Melanie Huml, vor kurzem auf einer Tagung des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in Bamberg.

Bayern wehre sich vor allem gegen die Abfallvermeidungspläne und -programme, die im Freistaat als planwirtschaftliche Instrumente gesehen werden. Man akzeptiere darüber hinaus die fünfstufige Zielhierarchie allenfalls als Leitlinie. Huml: „Die stoffliche und thermische Verwertung genießen bei uns in Bayern einen hohen Stellenwert. Dabei ist jedoch – je nach Gegebenheiten am freien Markt – generell Flexibilität gefragt.“

In diesem Sinne appellierte die bayerische Staatssekretärin an den Bund bei der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht moderne Regelwerke zu schaffen, die den Charme von Einheit, Einfachheit und Deregulierung haben, heißt es in einer Pressemitteilung des bvse.

In Bayern werde man die Umweltpolitik auch künftig konsequent an dem Prinzip der „Nachhaltigkeit“ ausrichten, beteuert Huml. Das bedeute „ökologischer und ökonomischer Wohlstand und sozialer Frieden“, so die Staatssekretärin, Elemente, die sich gegenseitig bedingen und ohne einander undenkbar wären.

Als Beispiel dafür nannte die Staatssekretärin die Aufgabenteilung zwischen Kommunen und der Privatwirtschaft. Am bewährten Status Quo sollte sich da möglichst nichts ändern. Huml: „Bayern möchte weder eine stärkere Privatisierung, noch befürworten wir eine Rekommunalisierung.“

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