Schwermetallbelastungen: S.D.R. Biotec weist erneute Vorwürfe der DUH zurück

Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihren Verdacht auf Schwermetallbelastungen im nordsächsischen Pohritzsch geäußert. Neue Bodenproben hätten Grenzwertüberschreitungen für Schwermetall um die Abfallbehandlungsanlage der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH bestätigt, heißt es in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung der DUH. Jörg Schmidt, Geschäftsführer der S.D.R. Biotec, weist die Vorwürfe zurück: "Die Probenahme, die die DUH veranlasst hat, ist nicht belastbar." Das würden auch Dokumente des Landgerichts Leipzig bestätigen.

Wie es in der Pressemitteilung der DUH weiter heißt, habe ein akkreditiertes Prüflabor am 4. März im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe insgesamt neun Bodenproben rings um die Anlage genommen und die Schwermetallbelastungen analysiert. Die höchsten Grenzwertüberschreitungen hätten die Prüfer demzufolge in Bodenproben von den Straßenrändern der Wohngebiete festgestellt: Der Grenzwert für Blei sei dort fast um das 7-fache überschritten worden, die Belastung mit Chrom und Nickel hätten in einer Probe über dem zulässigen Grenzwert für Wohngebiete gelegen, so die DUH.

„Es ist überhaupt nicht klar, in welchen Horizonten die DUH diese Proben entnommen hat“, so S.D.R. Biotec-Geschäftsführer Schmidt. Nicht nur dass die Probepunkte selbst topographisch nicht nachweisbar seien, es müssten zudem auch 10 Quadratmeter pro Probenahmepunkt beprobt werden, was aber auch nicht erfolgt sei, führt Schmidt weiter aus. Zudem handele es sich bei den Probenehmern nicht um beurkundete, akkreditierte Gutachter, hält Schmidt diesen fehlende Sachkenntnis vor. „Die Herren haben sich auch widerrechtlich Zutritt verschafft, was nun strafrechtlich verfolgt wird.“

Gerd Rosenkranz, der Leiter Politik der DUH, dementiert diesen Vorwurf. Die beiden akkreditierten Gutachter hätten nur im öffentlichen Bereich Proben genommen. Auch gebe es keine strafrechtliche Verfolgung.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte unterdessen das Landratsamt Nordsachsen auf, die eigenen Bodenanalysen aus den Wohngebieten zu veröffentlichen. Ebenfalls am 4. März 2009 hatte das Landratsamt demnach Bodenproben in den Wohngebieten entnommen, nachdem das Amt zuvor nur Bodenproben im Gewerbegebiet des Ortes analysieren ließ. „Dort gelten jedoch deutlich höhere Grenzwerte als für Wohngebiete. Grenzwertüberschreitungen konnten in diesen Analysen deswegen nicht festgestellt werden“, so Resch.

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